Presseerklärung vom 14. Februar 2003

Erler: „Abstrafentscheidung“ bei Stadttunnel

Unterstützungszusage des Kanzlers bleibt gültig

Als „Tiefschlag aus Stuttgart" hat der Freiburger Bundestagsabgeordnete Gernot Erler die Streichung des Stadttunnels aus der Projektliste für den vordringlichen Bedarf im Bundesfernstraßenbau durch die Stuttgarter Landesregierung gewertet. Erler sieht hinter dieser Entscheidung eine „hinter dem bei allen Tunnelbauprojekten notwendig schlechten Kosten-Nutzen-Faktor nur notdürftig versteckte politische Entscheidung". Viele Freiburger Bürger würden sich jetzt an die Ankündigung von OB-Kandidatin Heute-Blum erinnern, die im Wahlkampf genau solche Konsequenzen im Falle ihrer Nichtwahl angedroht hatte.

Der Freiburger MdB verwies darauf, dass es im Berliner Entscheidungsverfahren außerordentlich schwierig werde, diese Prioritätensetzung des Landes noch umzudrehen. Deshalb müssten sich jetzt alle Anstrengungen darauf richten, die Landesregierung umzustimmen und sie zu einer Korrektur ihrer „durchsichtigen Abstrafentscheidung" zu bewegen. Er selbst, so versicherte Erler, werde sich bei der politischen Entscheidungsphase zum Bundesverkehrswegeplan wie bisher mit voller Kraft für den Freiburger Stadttunnel einsetzen und dabei auch die „nach wie vor gültige Unterstützung" des Bundeskanzlers vom Herbst 1999 ins Feld führen.