Presseerklärung vom 20. Dezember 2003

SPD: Entwurf für Parlamentsbeteiligungsgesetz ist fertig

Zur Vorbereitung eines Parlamentsbeteiligungsgesetzes bei Entscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gernot Erler, MdB:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Entwurf für ein Parlamentsbeteiligungsgesetz fertiggestellt, der jetzt als Arbeitsgrundlage für die Gespräche mit den anderen Fraktionen dienen soll. Zunächst wird die SPD mit dem grünen Koalitionspartner über den Gesetzentwurf sprechen.

Der von 10 Fachpolitikern aus den Bereichen Recht, Verfassung, Sicherheits- und Außenpolitik erstellte Entwurf stellt den Parlamentsvorbehalt bei bewaffneten Auslandseinsätzen nicht in Frage, präzisiert aber die Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Bundestages. Auf die Möglichkeiten, die Einzelheiten des Parlamentsvorbehaltes durch Gesetz zu regeln, hatte das Bundesverfassungsgericht schon im Juli 1994 hingewiesen.

Die SPD will am bisherigen Verfahren nichts ändern, wenn Soldaten der Bundeswehr bei ihrem Auslandseinsatz in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden oder das zu erwarten ist. Davon zu unterscheiden sollen aber in Zukunft Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen sowie humanitäre Hilfsdienste und Hilfsleistungen sein, bei denen Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mitgeführt werden. In diesen Fällen entfällt die Zustimmungspflicht des Parlaments.

Ein „Vereinfachtes Zustimmungsverfahren" sieht der SPD-Entwurf vor, wenn es um Aufträge für nur zur Selbstverteidigung bewaffnete Erkundungskommandos, um die Entsendung einzelner Soldaten im Rahmen von Austauschvereinbarungen mit verbündeten Streitkräften und um die Entsendung einzelner Soldaten zu Missionen der Vereinten Nationen, der NATO oder der EU geht. Die Bundesregierung informiert dann den Bundestag, dessen Zustimmung nach sieben Tagen als erteilt gilt, wenn nicht eine Fraktion oder 5 Prozent der Abgeordneten (zur Zeit 33 MdBs) Widerspruch erheben. Dieses vereinfachte Verfahren soll auch auf die häufigen Verlängerungsbeschlüsse angewandt werden, sofern bei dem betreffenden Einsatz keine wesentlichen Änderungen vorgesehen sind.

Wie bisher kann die Bundesregierung im Falle von Gefahr im Verzug oder bei Einsätzen zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen die Parlamentszustimmung nachträglich einholen. Ausdrücklich enthält der Gesetzentwurf ein Rückholrecht des Bundestages für alle beschlossenen Einsätze.

Ein Parlamentsbeteiligungsgesetz nach diesem Entwurf würde nach Auffassung der beteiligten SPD-Fachleute die bisherigen „Grauzonen" des Parlamentsvorbehalts beseitigen, würde die Parlamentsrechte im Kernbereich der tatsächlichen bewaffneten Auslandseinsätze präzisieren und stärken und gleichzeitig das Verfahren bei Routine-Entsendungen von wenigen Soldaten ohne Berührung mit bewaffneten Unternehmungen verkürzen und vereinfachen.