Parlamentsbeteiligungsgesetz im März im Bundestag
Zur Einbringung eines gemeinsamen Gesetzentwurfes für ein Parlamentsbeteiligungsgesetz erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gernot Erler, und der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck:
Der Koalitionsentwurf für ein Parlamentsbeteiligungsgesetz wird im März in den Deutschen Bundestags eingebracht. Trotz intensiver Bemühungen seitens der Koalitionsfraktionen sind die Gespräche mit CDU/CSU und FDP zur Einbringung eines gemeinsamen Gesetzentwurfes ergebnislos zu Ende gegangen.
In den sich über mehrere Wochen hinziehenden und von sachlicher Atmosphäre geprägten Beratungen stellten insbesondere zwei Forderungen der Opposition am Ende ein unüberwindbares Hindernis dar:
So beharrte die Opposition bis zum Schluss auf ihrer Forderung nach Einrichtung eines Sonderausschusses, der bei geheimhaltungsbedürftigen Einsätzen zur Rettung von Menschenleben vorab seine Zustimmung erteilen müsse.
Die Regierungsfraktionen sind jedoch übereinstimmend der Auffassung, dass durch einen solchen "Sonderausschuss" gerade nicht die Rechte des Parlamentes als Ganzes gestärkt werden. Ein solcher "Sonderausschuss" würde ein zusätzliches exklusives Gremium bilden, das stellvertretend für das gesamte Parlament zu entscheiden hätte. Zudem wäre in Fällen von Geiselbefreiungen der erforderliche hohe Geheimhaltungsgrad nicht mehr gewährleistet. Dies könnte unter Umständen zu einem Nichtzustandekommen des Einsatzes und möglicherweise sogar zu einer zusätzlichen Gefährdung der zu rettenden Personen führen.
Auch in der Frage der integrierten Stäbe und Verbände stellte die Union für die Koalitionsfraktionen unannehmbare Forderungen auf. Die Vorstellung, beispielsweise integrierte Stäbe generell und unabhängig von ihrem Standort von der Zustimmungspflicht des Bundestages auszunehmen, ist mit der Position von SPD und Bündnis90/Die Grünen grundsätzlich nicht vereinbar. Sie entspricht auch nicht den Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994.
Mit dem vorliegenden Entwurf halten die Koalitionsfraktionen an dem von der Verfassung vorgeschriebenen Parlamentsvorbehalt fest, schaffen aber zugleich Rechtssicherheit auch im Detail. Das Gesetz präzisiert nicht nur, es stärkt eindeutig die Rechte des Parlamentes. Bei Einsätzen von geringer Bedeutung oder bei der bloßen Verlängerung von bereits vom Bundestag gebilligten Einsätzen schafft es mehr Flexibilität und Vereinfachungen im Verfahren. Damit trägt der Entwurf auch den veränderten politischen Rahmenbedingungen Rechnung, unter denen die Bundeswehr heute mehr und mehr zum Einsatz kommt.
Umfassende Informations- und Unterrichtungspflichten seitens der Bundesregierung werden im Gesetz explizit festgeschrieben und gewährleisten auch da, wo es Vereinfachungen im parlamentarischen Verfahren geben soll, die notwendige Beteiligung des Parlamentes.
Angestrebt wird, das Parlamentsbeteiligungsgesetz bis zur Sommerpause im Bundestag zu verabschieden.