Presseerklärung vom 3. Dezember 2004

Parlamentsbeteiligungsgesetz stärkt die Rechte des Bundestags

Zum heute im Bundestag verabschiedeten Parlamentsbeteiligungsgesetz erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gernot Erler:

Der gemeinsam von den Fraktionen von SPD und Grünen erarbeitete und beschlossene Gesetzentwurf präzisiert die Mitwirkungs- und Kontrollrechte des Bundestages bei der Entscheidung über die Entsendung deutscher Soldaten ins Ausland. Er stellt den Parlamentsvorbehalt bei bewaffneten Auslandseinsätzen nicht in Frage. Auf die Möglichkeiten, die Einzelheiten des Parlamentsvorbehaltes durch Gesetz zu regeln, hatte das Bundesverfassungsgericht schon im Juli 1994 hingewiesen.

Das nun vorliegende Gesetz wird am bisherigen Verfahren nichts ändern, wenn Soldaten der Bundeswehr bei ihrem Auslandseinsatz in bewaffnete Unternehmungen einbezogen werden oder dies zu erwarten ist. Davon zu unterscheiden sind aber in Zukunft Planungs- und Vorbereitungsmaßnahmen sowie humanitäre Hilfsdienste und Hilfsleistungen, bei denen Waffen lediglich zum Zweck der Selbstverteidigung mitgeführt werden. In diesen Fällen entfällt die Zustimmungspflicht des Parlaments.

Mit dem heute beschlossenen Parlamentsbeteiligungsgesetz halten die Koalitionsfraktionen an dem von der Verfassung vorgeschriebenen Parlamentsvorbehalt fest, schaffen aber zugleich Rechtssicherheit auch im Detail. Das Gesetz präzisiert nicht nur, es stärkt eindeutig die Rechte des Parlamentes. Bei Einsätzen von geringer Bedeutung oder bei der bloßen Verlängerung von bereits vom Bundestag gebilligten Einsätzen schafft es mehr Flexibilität und Vereinfachungen im Verfahren. Damit trägt es auch den veränderten politischen Rahmenbedingungen Rechnung, unter denen die Bundeswehr heute mehr und mehr zum Einsatz kommt.

Umfassende Informations- und Unterrichtungspflichten seitens der Bundesregierung werden im Gesetz explizit festgeschrieben und gewährleisten auch da, wo es Vereinfachungen im parlamentarischen Verfahren geben soll, die notwendige Beteiligung des Parlamentes.

Wie bisher kann die Bundesregierung im Falle von Gefahr im Verzug oder bei Einsätzen zur Rettung von Menschen aus besonderen Gefahrenlagen die Parlamentszustimmung nachträglich einholen. Ausdrücklich enthält der Gesetzentwurf ein Rückholrecht des Bundestages für alle beschlossenen Einsätze.

Mit der Verabschiedung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes werden die bisherigen „Grauzonen" des Parlamentsvorbehalts beseitigt, die Parlamentsrechte im Kernbereich der tatsächlichen bewaffneten Auslandseinsätze präzisiert und gestärkt und gleichzeitig das Verfahren bei Routine-Entsendungen von wenigen Soldaten ohne Berührung mit bewaffneten Unternehmungen verkürzt und vereinfacht.