300 Millionen Mark mehr für Familien

Mehr Familien erhalten Erziehungsgeld / Gemeinsamer Elternurlaub wird möglich
Gernot Erler MdB erklärt aus Anlass des Muttertags am 14.Mai:

In Sonntagsreden wird gerne die Familie als Leitbild für eine intakte Gesellschaft herangezogen. Dass dem so ist, daran gibt es nichts zu deuteln. Nur wurde in der Vergangenheit viel zu wenig für die Familien getan. Die SPD-geführte Bundesregierung hat jetzt ein neues Bundeserziehungsgeldgesetz beschlossen, das unser Land und vor allen Dingen unsere Familien unterstützen wird.

Beruf und Familie werden für Väter und Mütter besser zu vereinbaren sein. In Zukunft werden mehr Eltern mehr Erziehungsgeld erhalten, denn die SPD erhöht die seit 1986 unveränderten Einkommensgrenzen um etwa 10 Prozent und stockt den Kinderzuschlag für jedes weitere Kind um 14 Prozent auf. Eine wichtige familienpolitische Neuerung ist außerdem das von der Bundesregierung eingeführte Budget-Angebot. Eltern können freiwillig nur ein Jahr Erziehungsgeld in Anspruch nehmen und erhalten künftig statt maximal 600 Mark bis zu 900 Mark im Monat.

Des weiteren erhalten Mütter und Väter künftig die Möglichkeit, gemeinsam Erziehungsurlaub zu nehmen. Bei unveränderter Dauer des Erziehungsurlaubes von drei Jahren konnte dies bislang nur ein Elternteil. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Jahr des Erziehungsurlaubes zwischen dem 3.und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden. So hat der Vater z.B. die Möglichkeit, das erste Schuljahr des Kindes zu begleiten.

Auch die Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub wird flexibler. Statt bislang nur 19 Wochenstunden darf ein Elternteil künftig bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Gemeinsam wären somit 60 Arbeitsstunden pro Woche möglich. Diese Regelung ist besonders für Frauen sehr wichtig. Ebenso soll sie den Vätern den Weg in den Erziehungsurlaub "versüßen", weil sie nicht ganz aus dem Beruf aussteigen müssen. Denn nur 1,5 Prozent der Väter nehmen bislang Erziehungsurlaub.

Aber auch die Arbeitgeber werden diese erweiterte Teilzeitregelung begrüßen, da ihnen die eingearbeiteten Arbeitskräfte auch während des Erziehungsurlaubes erhalten bleiben. Insofern korrespondiert diese Neuregelung mit der auch von Arbeitgebern favorisierten Flexibilität der Arbeitszeit. Die Teilzeitregelung wird künftig gesetzlich verankert. Sie gilt für alle Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten und erfasst damit etwa 75 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Die Neuregelungen werden insgesamt die Situation der Familien wesentlich verbessern. 1999 wurden vom Bund für das Erziehungsgeld 6,9 Mrd. Mark aufgewandt. Wenn das Gesetz zum 1. Januar 2001 in Kraft treten wird, belaufen sich die Mehrkosten jährlich auf 300 Millionen Mark. Die Kindergelderhöhungen von 20 und 30 Mark der beiden letzten Jahre noch gar nicht eingerechnet. Dies ist nicht nur vertretbar, sondern ein Zeichen dafür, dass soziale Gerechtigkeit und der Wille, für Kinder und Familien etwas zu tun, durchaus miteinander vereinbar sind.