SPD lehnt „Kampfeinsatz“ im Mittelmeer ab

Pressemitteilung, 24.November 2010

Zur heute stattfindenden 1. Lesung des Antrags der Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Operation Active Endeavour (OAE) erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung (OAE) der deutschen Beteiligung an der Operation Active Endeavour nicht zustimmen. Die Ablehnung der SPD richtet sich nicht gegen den eigentlichen Auftrag der Bundeswehr, der vorwiegend Präsenz auf See sowie die Überwachung und Kontrolle des Seeverkehrs umfasst.

Das Nein unserer Fraktion ist Folge des ungenauen und unseriösen Antrags der Bundesregierung, der zum einen gegen das Prinzip der Mandatsklarheit und -wahrheit verstößt und sich zum anderen mit Hinweis auf Artikel 5 des NATO-Vertrags neun Jahre nach dem 11. September auf einer völkerrechtlich fragwürdigen Basis bewegt.

Mit Blick auf die aktuelle Lage im Mittelmeer steht der formulierte Auftrag der OAE-Mission - Bekämpfung und Gefangennahme von Terroristen sowie das Ausschalten von Ausbildungs- und Führungseinrichtungen von Terroristen - nicht im Einklang mit der aktuellen Lage vor Ort.

Da es in den vergangenen Jahren offenbar keine terroristischen Aktivitäten im Einsatzgebiet gegeben hat, die ein Eingreifen von OAE erforderlich gemacht hätten, wäre es angemessener gewesen, den Mandatstext entsprechend anzupassen und ihn nicht nahezu wortgleich aus dem bisherigen OEF-Mandat (Operation Enduring Freedom) zu übernehmen. Auch die Obergrenze von 700 Soldaten entstammt dem alten OEF-Mandat und hat mit der Einsatzrealität nichts zu tun. In den zurückliegenden Monaten wurden nur wenige Dutzend Bundeswehrsoldaten eingesetzt.

Die Bundesregierung hat es offenbar nicht für notwendig gehalten, sich die Mühe zu machen, dem Bundestag einen dem Auftrag der Bundeswehr entsprechenden Antrag vorzulegen. Es gibt keine glaubhafte Begründung für ein robustes Mandat. Einem Vorratsbeschluss werden wir unsere Zustimmung jedoch nicht geben, da dies gegen grundlegende Prinzipien des Parlamentsbeteiligungsgesetzes verstößt.

Pressemitteilung, 24.11.2010

 Zur heute stattfindenden 1. Lesung des Antrags der Bundesregierung zur Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Operation Active Endeavour (OAE) erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung (OAE) der deutschen Beteiligung an der Operation Active Endeavour nicht zustimmen. Die Ablehnung der SPD richtet sich nicht gegen den eigentlichen Auftrag der Bundeswehr, der vorwiegend Präsenz auf See sowie die Überwachung und Kontrolle des Seeverkehrs umfasst.

Das Nein unserer Fraktion ist Folge des ungenauen und unseriösen Antrags der Bundesregierung, der zum einen gegen das Prinzip der Mandatsklarheit und -wahrheit verstößt und sich zum anderen mit Hinweis auf Artikel 5 des NATO-Vertrags neun Jahre nach dem 11. September auf einer völkerrechtlich fragwürdigen Basis bewegt.

Mit Blick auf die aktuelle Lage im Mittelmeer steht der formulierte Auftrag der OAE-Mission - Bekämpfung und Gefangennahme von Terroristen sowie das Ausschalten von Ausbildungs- und Führungseinrichtungen von Terroristen - nicht im Einklang mit der aktuellen Lage vor Ort.

Da es in den vergangenen Jahren offenbar keine terroristischen Aktivitäten im Einsatzgebiet gegeben hat, die ein Eingreifen von OAE erforderlich gemacht hätten, wäre es angemessener gewesen, den Mandatstext entsprechend anzupassen und ihn nicht nahezu wortgleich aus dem bisherigen OEF-Mandat (Operation Enduring Freedom) zu übernehmen. Auch die Obergrenze von 700 Soldaten entstammt dem alten OEF-Mandat und hat mit der Einsatzrealität nichts zu tun. In den zurückliegenden Monaten wurden nur wenige Dutzend Bundeswehrsoldaten eingesetzt.

Die Bundesregierung hat es offenbar nicht für notwendig gehalten, sich die Mühe zu machen, dem Bundestag einen dem Auftrag der Bundeswehr entsprechenden Antrag vorzulegen. Es gibt keine glaubhafte Begründung für ein robustes Mandat. Einem Vorratsbeschluss werden wir unsere Zustimmung jedoch nicht geben, da dies gegen grundlegende Prinzipien des Parlamentsbeteiligungsgesetzes verstößt.