Informationen über das FSJ/FÖJ

Für die SPD-Bundestagsfraktion sind Jugendfreiwilligendienste, also das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), die mittlerweile in vielen unterschiedlichen Feldern geleistet werden können, eine bedeutende Säule unserer Bürgergesellschaft. Sie bieten Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum bürgerschaftlich zu engagieren. Sie sind Bildungsdienste, die der Orientierung dienen und bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wichtige soziale und personale Kompetenzen erwerben, die als Schlüsselqualifikationen auch am Arbeitsmarkt gefragt sind. Freiwillige leisten damit einen wertvollen Beitrag für sich und für die Gesellschaft.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es ein wichtiges Ziel, Jugendfreiwilligendienste attraktiv auszugestalten und vielen jungen Menschen ein FSJ oder FÖJ zu ermöglichen. Dazu gehört auch eine angemessene finanzielle Ausstattung für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen.

Dank der Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde das Budget für Freiwilligendienste im Bundeshaushalt in den letzten Jahren stetig erhöht. Nachdem wir bereits 2006 die Aufstockung der Haushaltsmittel für die Jugendfreiwilligendienste von 16 auf 18 Millionen Euro erreichen konnten, konnten wir 2007 nochmals eine Erhöhung der Haushaltsmittel um 1 Million von 18 auf 19 Millionen Euro durchsetzen, um vor allem benachteiligte Jugendliche an die Freiwilligendienste heranzuführen. Mit diesen zusätzlichen Mitteln konnten wir zudem eine weitere Million Euro pro Jahr aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) aktivieren. Das dadurch finanzierte Programm für benachteiligte und bildungsferne Jugendliche läuft über sieben Jahre und ist im September 2007 gestartet. Auch 2008 wurden für die Jugendfreiwilligendienste über 19 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt.

In den vergangenen zwei Jahren haben wir uns ebenfalls dafür eingesetzt, dass Träger und Einsatzstellen nicht mit einer Umsatzsteuer belastet werden. Vor der Sommerpause 2008 haben wir das Gesetz zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste (JFDG) verabschiedet. Wir haben dem Gesetz auch zugestimmt, weil wir den Trägern und Einsatzstellen die Möglichkeit geben wollen, die Durchführung von Jugendfreiwilligendiensten so auszugestalten, dass ein der Umsatzsteuer unterliegender Leistungsaustausch nach Art einer Personalüberlassung vermieden werden kann. Das Bundesfinanzministerium hat uns mitgeteilt, dass eine Umsatzsteuerbefreiung der Jugendfreiwilligendienste wegen europarechtlicher Vorgaben (siehe Mehrwertsteuersystem-Richtlinie) nicht möglich sei. So blieb nur die Möglichkeit einer etwas komplizierteren Regelung im Fachgesetz, also im Jugendfreiwilligendienstegesetz. In § 11 Abs. 2 JFDG ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Einsatzstelle, Träger und Freiwilligen vorgesehen.

Es ist in unserem Interesse, die Jugendfreiwilligendienste zu stärken. Daher betonen wir auch in unserem Regierungsprogramm die Bedeutung dieser Jugendfreiwilligendienste. Mittelfristig wollen wir erreichen, dass jedem jungen Menschen, der einen Freiwilligendienst ausüben möchte, ein Platz angeboten werden kann.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin für eine starke Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements sowie der Freiwilligendienste einsetzen. Freiwillige und Träger brauchen gute Rahmenbedingungen. Für dieses Ziel arbeiten wir auch in der nächsten Legislaturperiode.

 

Anbei finden Sie eine Liste an Anlaufstellen für das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr.