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Beschluss Initiativantrag 1: Internationale Kooperation und Verantwortung - Leitlinien zur Außen- und Sicherheitspolitik, beschlossen auf dem SPD-Bundesparteitag in Nürnberg, 19. - 22. November 2001
1. Die Herausforderungen des 11. September erkennen
Die Terroranschläge des 11. September 2001 haben unsere Welt verändert. Dieser Anschlag war ein Angriff auf die zivilisierte Kultur und auf alle friedliebenden Menschen und Völker. Unter den Tausenden von Opfern in New York und Washington befanden sich Angehörige unterschiedlicher Religionen und zahlreicher Nationen.
Der internationale Terrorismus rührt an die Grundlagen unserer Zivilisation und an die Grundwerte der menschlichen Kultur. Dem Versuch, einen Terrorkrieg im Namen der Religion oder einen "Kampf der Kulturen" zu entfachen, werden wir mit aller Kraft entgegentreten.
Mit der unterschiedslosen Tötung von unschuldigen und wehrlosen Männern, Frauen und Kindern, in der sich blanker Hass und eine Missachtung des menschlichen Lebens ausdrückt, fordern die Terrorakte des 11. September alle Religionen und Kulturen dieser Welt heraus.
Terroristische Gewalt ist eine Geissel der Menschheit. Blutige Terroranschläge werden immer wieder und auf allen Kontinenten mit unterschiedlichen Zielsetzungen ausgeübt. Solche Anschläge richteten sich auch in der jüngsten Vergangenheit gegen Bürger und Einrichtungen der Vereinigten Staaten. Aber die Terrorakte des 11. September erreichen eine neue Dimension. Dies gilt für die Zahl der Opfer, die Symbolik der ausgewählten Ziele, die von langer Hand und über zahlreiche Länder verteilte Vorbereitung und Inszenierung sowie für die destruktiven Wirkungen der Anschläge, die über das angegriffene Land Amerika hinausgehen und die in ihrem Ausmaß bis heute nicht abschätzbar sind.
Die Täter, deren Identität und Arbeitsweise Schritt für Schritt erkennbarer werden, formulieren keine konkreten politischen Forderungen. Sie drohen weitere Anschläge an. Aus der Anonymität heraus soll anonymer Schrecken verbreitet werden, vorbereitet in global verteilten und verdeckt arbeitenden Netzwerken.
Die Köpfe dieser Netzwerke kalkulieren offensichtlich mit den weltweiten Wirkungen ihrer Anschläge. Die Verunsicherung der Menschen hemmt die wirtschaftlichen Aktivitäten und bremst die Konjunktur ab. Zugleich sehen sich alle potentiellen Zielländer für weitere Anschläge gezwungen, ihre Aufwendungen für Sicherheitsmaßnahmen zu erhöhen. Die dafür nötigen Mittel können nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Die offenen und demokratischen Gesellschaften, deren Freiheitsrechte die Terroristen zum Knüpfen ihrer Netzwerke missbraucht haben, müssen zum Schutz ihrer Bürger neue Kontrollmechanismen einführen und haben dabei schwierige Abwägungsentscheidungen zu treffen. Und die unmittelbaren militärischen Antworten auf den Terrorismus und ihre Beschützer sollen dazu genutzt werden, zum "Heiligen Krieg" aufzurufen und der Menschheit letztlich einen "Kampf der Kulturen" aufzuzwingen.
Die Anschläge des 11. September fanden auf amerikanischem Boden statt, sie fordern aber die ganze Weltgemeinschaft heraus. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 28. September 2001 zu gemeinsamem Handeln gegen den Terrorismus aufgerufen. Jedes Land soll dabei einen eigenen Beitrag leisten und innerhalb von 90 Tagen den Vereinten Nationen darüber Rechenschaft ablegen. Die Dimension der Herausforderung ist erkannt. Sie fordert von uns, mehr internationale Verantwortung zu übernehmen und mit unseren Partnern gemeinsam zu handeln.
2. Gemeinsam dem Terrorismus entgegentreten
Nach den Anschlägen hat es in Deutschland wie auch in vielen anderen Ländern zahlreiche Bekundungen von Anteilnahme und uneingeschränkter Solidarität mit den Vereinigten Staaten als dem angegriffenen Land und mit den Familien und Angehörigen der Opfer gegeben. Wir werden den Schrecken von "Ground Zero" nicht vergessen, der viele Menschen ihr Leben lang begleiten wird und bei dessen Bewältigung die Stadt New York und ihre Bewohnerinnen und Bewohner Bewundernswertes leisten.
Die Vereinigten Staaten haben unmittelbar nach den Anschlägen das Ausmaß der Herausforderung erkannt. Der amerikanische Präsident hat sich deshalb an die ganze Weltgemeinschaft gewandt, mit dem Ziel eines gemeinsamen Vorgehens gegen den Terrorismus. Das hat zu über den Tag hinausweisenden Ergebnissen geführt:
· Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat in zwei einstimmig beschlossenen Resolutionen die Terroranschläge des 11. September mit einem kriegerischen Angriff auf ein Land gleichgesetzt und sie als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit eingestuft. Alle Länder der Welt wurden aufgerufen, die Terroristen und ihre Sponsoren und Hintermänner, aber auch die Länder, die sie schützen, zur Rechenschaft zu ziehen.
· Auf Antrag der USA hat die NATO den Bündnisfall ausgelöst und damit die Anschläge von New York und Washington mit einem Angriff auf die Allianz als ganzes gleichgesetzt. Der Bündnisfall verpflichtet alle Mitglieder der NATO, die Vereinigten Staaten bei ihren Maßnahmen zur Abwehr der terroristischen Angriffe zu unterstützen.
· In einer groß angelegten diplomatischen Initiative hat Washington mit Hilfe seiner Verbündeten eine globale Allianz gegen den Terrorismus geschmiedet. Dieser Allianz gehören nicht nur die Russische Föderation und China, sondern auch zahlreiche arabische und islamisch geprägte Staaten an - auch solche, die in der Vergangenheit im Verdacht standen, selber auf die Unterstützung terroristischer Aktivitäten zu setzen.
· Weltweit ist eine gemeinsame Fahndung nach den Attentätern und ihren verdeckt arbeitenden Netzwerken ausgelöst worden, bei der über die Grenzen hinweg die Sicherheitsorgane verschiedenster Länder eng zusammenarbeiten. Zu den Zielen dieser Kooperation gehört es auch, die Finanzquellen des Terrorismus aufzuspüren und auszutrocknen.
Nach fast vier Wochen Vorbereitung und nach mehreren vergeblichen Aufforderungen an das Taliban-Regime, die mutmaßlichen Attentäter auszuliefern und die Ausbildungslager der Terroristen zu schließen, haben die Vereinigten Staaten, unterstützt von Großbritannien, militärische Operationen in Afghanistan begonnen. Diese richten sich gegen das Al-Qaida-Netzwerk und militärische Ziele des Taliban-Regimes, das die terroristischen Aktivitäten im eigenen Land weiterhin deckt.
Diese Zielsetzung entspricht nicht nur den Beschlüssen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, sie findet auch die ausdrückliche Unterstützung von mehreren Ländern der Region, die in der Vergangenheit selber unter dem Terrorismus-Export aus den afghanischen Ausbildungslagern gelitten haben. Es ist sichtbar geworden, dass die Vertreibung des Taliban-Regimes im Lande selbst als Befreiung und in der Region fast überall mit großer Erleichterung angesehen wird.
Die Bundesregierung hat mit Unterstützung einer großen Mehrheit des Deutschen Bundestages mehrfach ihre Bereitschaft zu konkreten Beistandsmaßnahmen für die Vereinigten Staaten zum Ausdruck gebracht.
Mit seinem Beschluss vom 19. September hat der Deutsche Bundestag festgestellt: "Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bereitschaft der Bundesregierung, den Bekundungen der uneingeschränkten Solidarität mit den Vereinigten Staaten konkrete Maßnahmen des Beistandes folgen zu lassen. Dazu zählen politische und wirtschaftliche Unterstützung sowie die Bereitstellung geeigneter militärischer Fähigkeiten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Über diese Maßnahmen ist nach Kenntnis der amerikanischen Unterstützungswünsche in eigener Verantwortung und gemäß der verfassungsrechtlichen Vorgabe zu entscheiden."
Am 7. November hat das Bundeskabinett einen Antrag zum Einsatz zahlenmäßig begrenzter bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf die terroristischen Angriffe gegen die USA gestellt. Diesem Antrag hat der Deutsche Bundestag am 16. November zugestimmt. Gleichzeitig haben die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag verabschiedet, der die Notwendigkeit aufzeigt, mit einem umfassenden politischen, ökonomischen und humanitären Ansatz im Rahmen eines politischen Gesamtkonzepts der Herausforderung des entgrenzten Terrorismus entgegenzutreten.
In diesem Entschließungsantrag stellt der Deutsche Bundestag auch fest, dass in den Terrorangriffen des 11. September eine zynische Missachtung weltweit gültiger humanitärer Grundsätze und über Kulturgrenzen hinweg geteilter Wertauffassungen zum Ausdruck kam. Wörtlich heißt es in dem am 16. November beschlossenen Antrag: "Gerade deshalb ist es unverzichtbar, dass bei den Antworten auf diese Herausforderung diese humanitären Grundsätze und Wertauffassungen beachtet und bewahrt bleiben. Das gilt auch für die militärischen Maßnahmen gegen die Kommandozentren des Al-Quaida-Netzes und gegen das Taliban-Regime, das diese schützt. Bei der Planung und Durchführung der militärischen Maßnahmen und bei der Wahl der dabei nötigen Einsatzmittel muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und der größtmöglichen Vermeidung ziviler Opfer Beachtung finden.
Militärische Einsätze zur Bekämpfung der Terroristen müssen so durchgeführt werden, dass sie den politischen Zusammenhalt der Anti-Terror-Koalition nicht gefährden, weitere Eskalationen vermeiden und die politische Perspektive eines befreiten Afghanistans nicht behindern."
Die SPD unterstützt die genannten Beschlüsse von Bundestag und Bundesregierung. Sie dienen der notwendigen internationalen Zusammenarbeit beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus und für mehr Sicherheit in der Welt.
Innerhalb der globalen Allianz gegen den Terrorismus leistet die Bundesregierung ihre politischen Beiträge vor allem auf drei Arbeitsfeldern:
· Deutschland hat, auch mit seiner Präsidentschaft in der "Afghanistan Support Group", eine Führungsrolle bei der Organisation von Humanitärer Hilfe für Afghanistan übernommen. Mit der Aufstockung ihrer eigenen Hilfsprogramme auf 85 Mio. DM hat die Bundesregierung ein Beispiel gegeben, das die Bereitstellung zusätzlicher Mittel im EU-Rahmen und in mehreren anderen Ländern mit angestoßen hat. Bei mehreren Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung in die Region standen Fragen der Humanitären Hilfe für die Zivilbevölkerung in Afghanistan und in den Flüchtlingslagern im Vordergrund.
· Deutschland beteiligt sich aktiv an der Entwicklung von politischen Zukunftsperspektiven für Afghanistan. Eine Ablösung des Taliban-Regimes ist nicht nur wegen seiner Schutzfunktion für das Al-Qaida-Netzwerk unverzichtbar, sondern auch, weil die Taliban die Lebensgrundlagen des afghanischen Volkes systematisch zerstören - auch indem sie Frauen grundsätzlich von jeder Schul- oder Berufsbildung und jeder wirtschaftlichen Betätigung fernhalten. Ein Neuanfang muss alle ethnischen und politischen Gruppen in Afghanistan einbeziehen, darf dem Land nicht von außen diktiert werden und sollte unter dem Schutz der Vereinten Nationen stattfinden. Eine überzeugende Übergangslösung zu einer Post-Taliban-Ordnung kann helfen, falsche Solidarisierungsprozesse aufzuhalten und die Taliban politisch zu isolieren.
· Deutschland bemüht sich vor allem auch im europäischen Rahmen, für die Wiederaufnahme des Friedensprozesses im Nahen Osten einen wichtigen Beitrag zu leisten. Die Menschen in Israel und in den palästinensisch verwalteten Gebieten schauen mit wachsender Erwartung auf europäische Unterstützung bei der Beendigung des blutigen Konflikts. Der Frieden im Nahen Osten ist ein Ziel ganz für sich selbst. Seitdem wir aber die Agitation der Bin-Laden-Gruppe kennen, wissen wir auch: Eine nachhaltige und faire Friedenslösung im Nahen Osten wird die Rekrutierungschancen für die Terrornetze verringern. Eine solche Friedenslösung muss sowohl den Israelis als auch den Palästinensern das Recht auf einen eigenen Staat in gesicherten Grenzen zugestehen.
Gemeinsam dem Terrorismus entgegenzutreten, das bedeutet, auf verschiedenen Ebenen gleichzeitig zu handeln. Alles muss versucht werden, um jetzt die Menschen vor neuen Anschlägen zu schützen. Die kurzfristige Aufgabe konzentriert sich daher auf intensive Fahndung und die Aufrechterhaltung des polizeilichen und militärischen Drucks auf die terroristischen Netzwerke und ihre Beschützer. Die Lösung regionaler Konflikte, aus deren Existenz Terroristen eine Legitimation ihrer Aktivitäten ableiten, muss gleichzeitig vorangetrieben werden, auch wenn Erfolge erst mittelfristig zu erwarten sind. Und genauso berechtigt sind die Forderungen, so rasch wie möglich die Weichen in Richtung einer gerechteren Weltordnung zu stellen, um die Entstehung von Verbitterung, Hass und der Bereitschaft zu terroristischer Gewaltanwendung zu verhindern. Wir haben keine Wahlmöglichkeit zwischen diesen verschiedenen Handlungsebenen, die sich nicht gegeneinander ausspielen lassen. Nur gleichzeitiges Handeln in gemeinsamer Verantwortung kann die Herausforderungen des 11. September beantworten.
Dieses gemeinsame Handeln muss von den Vereinten Nationen als zuständiger Weltorganisation koordiniert und gestaltet werden. Wir begrüßen, dass die Vereinten Nationen mit dem Fünfpunkte-Plan des Sonderbeauftragten Brahimi erste wichtige Anstöße für eine Zukunft des Ausgleichs, des Friedens und der Sicherheit für Afghanistan und die gesamte Region gegeben hat.
3. Krisenprävention und vorausschauende Friedenspolitik stärken
In der Nach-September-Welt wird sicherheitspolitische Verantwortung neu verteilt. Damit stellen sich neue Aufgaben für Europa. Die Entwicklung hin zu einer friedenspolitischen Eigenverantwortung der Europäer auf ihrem Territorium und für die Nachbarregionen beschleunigt sich.
Das letzte Jahrzehnt mit seinen Krisen und Kriegen auf dem Balkan hat uns deutlich gemacht, dass unsere Fähigkeiten zur Konfliktverhütung und Krisenprävention bisher nicht ausreichten. Die Bundesregierung hat deshalb nach dem Regierungswechsel 1998 unter dem Leitziel, die Fähigkeiten zu präventiver Politik zu stärken, neue Prioritäten und Akzente in der Außen- und Sicherheitspolitik gesetzt. Nach den Erfahrungen des Kosovo-Krieges sind diese Bemühungen noch verstärkt worden. In Mazedonien ist es gelungen, einen drohenden Bürgerkrieg durch einen intensiven Verhandlungsprozess unter der Leitung von EU und NATO und in enger Abstimmung mit den Vereinten Nationen und der OSZE zu verhindern. Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch die jüngsten Beschlüsse des Mazedonischen Parlaments zur Veränderung der Landesverfassung und zur Frage der Amnestie der Weg für eine weitere Stabilisierung des Landes und der gesamten Region geebnet wurde.
Fortschritte bei den Fähigkeiten zur Konfliktverhütung und Krisenprävention sind in kurzer Zeit auf verschiedenen Ebenen erreicht worden:
· Für das Querschnitts-Schwerpunktprogramm "Zivile Krisenpräventation, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" hat die Bundesregierung ein eigenes Gesamtkonzept entwickelt und dafür im Auswärtigen Amt und im Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung einen Beauftragten abgestellt.
· Die Regierungsfraktionen haben die Mittel für Präventivmaßnahmen in den beiden Bundeshaushalten 2000 und 2001 deutlich auf je 28,6 Mio. DM erhöht.
· Im Auswärtigen Amt ist begonnen worden, ziviles Friedenspersonal auszubilden. Der Pool dieser Fachleute umfasst inzwischen mehr als 500 Absolventen und wird über eine Datenbank "Ziviles Friedenspersonal" abrufbar gehalten.
· Für präventive Maßnahmen der Vereinten Nationen steht seit dem Regierungswechsel mehr Geld zur Verfügung, ebenso für einschlägige Projekte von Nichtregierungsorganisationen.
· Den Vereinten Nationen hat die Bundesregierung zivile und militärische Stand-by-Forces angeboten. Auch die Unterstützung der OSZE hat eine Erweiterung erfahren.
· Die Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU beim Aufbau ihrer gemeinsamen außen- und sicherheitspolitischen Kapazitäten nicht nur an militärische Einsatzkräfte gedacht hat, sondern auch die Bereitstellung von ständig einsatzfähigen Polizeikräften im Umfang von 5000 Mann zu einem "Headline Goal" erklärte.
· Es waren Berliner Initiativen, die das Präventionsthema auf die Tagesordnungen des Europarates (z. B. das Länder-Monitoring) und der G 8 brachten.
· Die gesamte Entwicklungspolitik hat eine politische Umgestaltung in Richtung globaler Krisenprävention erfahren. Einzelne Schritte dabei waren die Entwicklung des Zivilen Friedensdienstes, die Kölner Entschuldungsinitiative und die deutschen Beiträge für die internationalen Programme im Kampf gegen die Armut, die Unterernährung und die Aids-Verbreitung.
· Der "Stabilitätspakt für Südosteuropa" hat sich zur zentralen Strategie Europas für eine nachhaltige Befriedung der Balkanregion entwickelt. Kein Land hat eine größere Selbstverpflichtung bei der Finanzierung dieses Programms übernommen als die Bundesrepublik, die in vier Jahren 1,2 Mrd. DM zur Verfügung gestellt hat und den Stabilitätspakt auch über das Jahr 2003 hinaus unterstützen wird.
· Der Ausbau krisenverhütender Fähigkeiten ist nicht allein Sache der Bundesregierung geblieben, sondern hat eine aktive Unterstützung durch die Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion erfahren. Eine eigens gebildete "Task Force Stabilitätspakt" aus 20 Abgeordneten der Fraktion arbeitet erfolgreich am Ausbau der parlamentarischen Dimension des Stabilitätspakts und hat zu diesem Zweck in bisher drei internationalen Konferenzen Parlamentarier und Beauftrage aus allen Teilnehmer-Staaten zusammengebracht. Der Erfolg ist daran ablesbar, dass sich inzwischen auch das Europaparlament und die OSZE um die Weitergestaltung der parlamentarischen Verankerung dieses großen Förderungsprogramms für grenzüberschreitende Kooperation bemühen.
· Der Bundestag hat die Bundesregierung beauftragt, bis Ende 2001 ein politisches Gesamtkonzept für die Stabilisierung der Balkanregion vorzulegen.
· Die eingeleitete Bundeswehrreform schafft die Voraussetzungen dafür, dass Deutschland nicht nur seine Bündnisverpflichtungen und die künftigen Aufgaben im Rahmen der ESVP erfüllen, sondern auch im Verlauf von präventiven politischen Strategien bei militärischen Sicherungsaufträgen Einsätze der Bundeswehr anbieten kann. Einen solchen Auftrag hat die Bundeswehr im Sommer 2001 mit ihrer Beteiligung an der Mission "Essential Harvest" in Mazedonien erfolgreich erfüllt. Bei dem Folgeauftrag "Task Force Fox", bei dem EU- und OSZE-Beobachter, die den mazedonischen Friedensprozess begleiten, geschützt werden müssen, hat Deutschland die Hauptverantwortung übernommen. Bei der Mazedonienkrise hatten ein abgestimmtes Verhalten mehrerer internationaler Institutionen unter Leitung der EU und ein beharrlicher Verhandlungsprozess, dessen Ergebnisse bei ihrer Umsetzung militärisch abgesichert werden mussten, den drohenden Ausbruch eines blutigen Bürgerkrieges verhindert.
· Auch die Fortsetzung einer Politik der Abrüstung und Rüstungskontrolle leistet Beiträge zu eine vorausschauenden Friedenspolitik. Wir sehen keine sinnvolle Alternative zu einer Weiterentwicklung der vertragsgestützten Abrüstungspolitik. Das Ziel der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen steht bei uns weiter an erster Stelle.
Im einzelnen treten wir besonders dafür ein, die Verträge zur Non-Proliferation, das Chemiewaffenübereinkommen, das B-Waffen-Übereinkommen und das Regime der Nichtverbreitung von Trägerwaffentechnologie (MTCR) zu stärken und wirkungsvoller zu machen. Wir sind besorgt über die Stagnation bei der nuklearen Abrüstung, drängen auf eine Fortsetzung des START-Prozesses und auf die Ratifizierung des Atomteststopp-Vertrages (CTBT). Die Genfer Abrüstungskonferenz braucht endlich ein umfassendes und verbindliches Arbeitsprogramm.
· Wir begrüßen die jüngste Vereinbarung zwischen den Präsidenten Bush und Putin, im kommenden Jahrzehnt die nuklearen Potentiale der Vereinigten Staaten und der Russischen Föderation um zwei Drittel zu reduzieren. Das gilt auch für die Annäherung bei der Frage der Raketenabwehr und des ABM-Vertrages, die bei den bilateralen Gesprächen erreicht wurde. Wir halten an dem Grundsatz und dem politischen Ziel fest, solchen Vereinbarungen eine multilaterale, verbindliche und verifizierbare Vertragsgrundlage zu geben.
· Der Schutz der Menschenrechte hat für uns Priorität. Die universalen menschlichen Grundrechte und Freiheiten sind unveräußerlich. Sie können deshalb nicht gegen andere Ziele aufgerechnet werden. Menschenrechtsschutz hat neben dieser prinzipiellen ethischen aber auch eine sehr konkrete, praktische Relevanz. Nur der Schutz der Menschenrechte und die Herrschaft des Rechts können echte, nachhaltige Stabilität und Frieden garantieren. "Menschenrechtsverletzungen von heute sind die Kriege von morgen", wie die UNO-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson treffend gesagt hat. Menschenrechtspolitik muss deshalb das Fundament präventiver Friedenspolitik sein. Mehr noch: Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind auch entscheidende Voraussetzungen für eine erfolgreiche, nachhaltige Entwicklung. Menschenrechtspolitik ist somit Prinzipien- und Interessenpolitik. Aus diesem doppelten Grund wird Deutschland dem Schutz der Menschenrechte weiterhin höchste Priorität geben.
· Wir haben die Ausrufung des Jahres 2001 zum "Internationalen Jahr des Dialogs zwischen den Kulturen" durch die Vereinten Nationen zum Anlass genommen, unsere eigenen Beiträge zur Nutzung einer intensivierten interkulturellen Kommunikation für das Ziel einer wirksamen Konfliktprävention auszuweiten.
Mehr Verantwortung in Europa im Rahmen einer globalen Arbeitsteilung zu übernehmen, heißt für uns nicht, die Bedeutung der transatlantischen Beziehungen für Europa und Deutschland zu unterschätzen. In den Wochen nach dem 11. September hat die transatlantische Kooperation eine wichtige Bewährungsprobe bestanden. Die Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU ist ein historischer Prozess, zu dem es keine Alternative gibt. Die Vereinigten Staaten haben erkannt, welche Bedeutung eine verstärkte internationale Handlungsfähigkeit Europas gerade angesichts der neuen Herausforderungen auch für ihre Interessen gewinnen kann.
4. Europas internationale Handlungsfähigkeit ausbauen
Eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU fördert die europäische Integration und stärkt die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union. Sie entspricht den Notwendigkeiten im neuen Europa und den Bedingungen der Globalisierung, unter denen sich Europa am wirksamsten als politisch vereinte Kraft behaupten kann. Und sie ist Voraussetzung für eine langfristig tragfähige und gleichberechtigte transatlantische Partnerschaft, für eine engere Zusammenarbeit Europas mit Russland und für ein abgestimmteres Auftreten der EU in internationalen Organisationen wie der OSZE und den VN.
Eine stärkere Rolle der Europäer in der Allianz und eine stärkere sicherheitspolitische Rolle der EU wird die NATO stärken. Die transatlantische Partnerschaft bleibt die Grundlage unserer Sicherheit in Europa. Die NATO bleibt die entscheidende politische und institutionelle Klammer für die euro-atlantische Gemeinschaft demokratischer Staaten.
Die Einbindung Russlands in die europäischen Sicherheitsstrukturen ist Voraussetzung für Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum.
Die EU hat, nicht zuletzt unter dem Eindruck ihrer Erfahrungen auf dem Balkan, die notwendigen Entscheidungen getroffen, um Europa zu einem außen- und sicherheitspolitischen Akteur von Gewicht zu machen. Die EU muss handlungsfähig sein, um Verantwortung für Stabilität und Sicherheit im euro-atlantischen Raum und darüber hinaus zu übernehmen. Die Fortentwicklung der GASP im Sinne von mehr Vergemeinschaftung muss Thema der nächsten Regierungskonferenz sein.
· Wir setzen uns dafür ein, dass die Europäische Union mit der GASP ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickelt, das politische, militärische, wirtschaftliche, soziale und ökologische Elemente umfasst, die europäische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungs- und Entwicklungspolitik verzahnt und die Fähigkeit zur Konfliktprävention verstärkt. Zur politischen und strategischen Durchführung von Krisenmanagement-Aufgaben, wie sie der EU-Vertrag definiert, muss das ganze Spektrum von diplomatischen Aktivitäten, humanitärer Hilfe und wirtschaftlichen Maßnahmen über nichtmilitärische Polizeieinsätze bis hin zu friedenserhaltenden und friedensdurchsetzenden militärischen Operationen nutzbar sein. Künftig wird die EU auch militärisch selbständig im Krisenmanagement handeln können, wenn sich die NATO als Ganzes nicht engagiert.
· Es muss eine Konfliktpräventionspolitik der EU entwickelt werden, die dem gesamten Spektrum an Erfordernissen für erfolgreiche Krisenprävention und ziviles und militärisches Krisenmanagement Rechnung trägt. Diese Politik muss, anknüpfend an den Erfahrungen des Engagements der EU im Stabilitätspakt für Südosteuropa, multilateral und langfristig angelegt sein und die Förderung von Demokratie, Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit, Marktwirtschaft und sozialer Sicherheit, sowie Abrüstung und Vertrauensbildung in (potentiellen) Krisenregionen zum Ziel haben. Dafür sind die partnerschaftliche Zusammenarbeit der EU im Mittelmeerraum und im Cotonou-Vertrag wegweisende Beispiele.
· Das Engagement der EU mit ihrem Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess und im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa muss auf hohem Niveau fortgesetzt werden. Die Hilfe durch den Stabilitätspakt kann jedoch nur Hilfe zur Selbsthilfe sein. Eine nachhaltige Befriedung und Entwicklung Südosteuropas bedarf neben der Hilfe von außen erheblicher Eigenanstrengungen und der Bereitschaft, Konflikte friedlich zu lösen. Nur so wird das Ziel, alle Länder Südosteuropas schrittweise in die europäischen Strukturen integrieren zu können, erreichbar sein.
· Neben der Einrichtung der permanenten politischen und militärischen Entscheidungsstrukturen der EU, müssen Verfahren zur Krisenprävention und Krisenmanagement erarbeitet und die operationellen Fähigkeiten der EU im militärischen (schnell verfügbare Einsatzkräfte, Kernfähigkeiten für Krisenmanagementaufgaben) und zivilen (Polizei, Zivilverwaltung, Katastrophenschutz, Stärkung des Rechtsstaats) Bereich wie geplant ausgebaut werden. Die Bundeswehr ist bereits jetzt stark europäisch integriert und leistet mit ihren Einsätzen auf dem Balkan hervorragende Arbeit im Krisenmanagement. Die Umsetzung der Bundeswehrreform wird die Struktur der Streitkräfte den neuen Anforderungen weiter anpassen. So wird die Bundeswehr leistungsfähiger und zukunftsfähiger im Dienste der Friedenssicherung.
5. Für eine Stärkung der Vereinten Nationen und eine gerechtere Weltordnung eintreten
- Erweiterte Aufgaben für die Vereinten Nationen
Mit den Sicherheitsratsresolutionen 1368 und 1373 vom 12. und 28. September 2001 haben die Vereinten Nationen Handlungsfähigkeit und Autorität in einer schwierigen Lage bewiesen und Völkerrechtsgeschichte geschrieben. Die Verleihung des Friedensnobelpreises 2001 an Kofi Annan und die UNO belegt das wachsende öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung dieser oft zu wenig unterstützten Weltorganisation.
Die Vereinten Nationen sind wichtig für die Balance auf dieser Welt. Die reicheren und mächtigeren Staaten haben sich selbst und ihre Interessenvertretung wirksam organisiert. Untereinander verständigen sie sich in Organisationen wie den G 8, der OECD, der EU und der NATO, und sie können sich darauf verlassen, dass die Weltbank und der Internationale Währungsfond ihnen Gehör schenkt. Die Mehrzahl der 189 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verfügen über keine andere Instanz zu ihrer Interessenvertretung als eben diese Weltorganisation. Insofern trägt jede Stärkung der Vereinten Nationen zum Abbau bestehender Ungleichgewichte bei.
Eine Verrechtlichung der internationalen Beziehungen mit geregelten Appellationsinstanzen ist die richtige Antwort auf globale Trends zur Privatisierung von Gewalt und ihrem rücksichtslosen Einsatz für die Durchsetzung partikularer Interessen. Wo ein fairer Interessenausgleich in rechtsgesicherten Verfahren auch in der internationalen Politik zur Regel wird, verringern sich die Rekrutierungschancen für Gewaltprediger. Wenn die Vereinten Nationen zusammen mit einem System internationaler Gerichts- und Appellationsinstanzen von uns befähigt würden, einen solchen fairen Interessenausgleich auf der internationalen Ebene zu organisieren, wüchsen die Chancen auf eine Eindämmung von Gewalt- und Terroranwendung.
Die Bundesregierung bleibt aufgefordert, sich verstärkt für die weltweite Ratifizierung des Statuts von Rom zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes insbesondere bei denjenigen Staaten einzusetzen, die diesem Vorhaben bislang ablehnend gegenüberstehen. Der Internationale Strafgerichtshof kann Völkermord, schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahnden. Er ist auch geeignet, bei den Terroranschlägen wie in New York, Washington und Pennsylvania als "ausgedehnten oder systematischen Angriffen gegen die Zivilbevölkerung" tätig zu werden. So kann der Internationale Strafgerichtshof zu einem wichtigen Instrument bei der Terrorismusbekämpfung werden.
Wir sehen uns durch die aktuellen Herausforderungen in unserer Politik bestätigt, die Vereinten Nationen zu stärken und ihnen durch mehr Rechte und eine innere Reform bessere und erweiterte Arbeitsmöglichkeiten zu geben.
- Gestaltung der Globalisierung
Durch die beschleunigte Globalisierung der Weltwirtschaft können viele Probleme nur noch gemeinsam und international gelöst werden. Die SPD-geführte Bundesregierung betreibt deshalb eine globale Ordnungspolitik, die dem Welthandel, dem internationalen Wettbewerb, dem internationalen Finanzsystem und dem globalen Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen einen international verbindlichen Rahmen setzt.
Unser Ziel, den Menschen weltweit ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe an den Chancen der Globalisierung zu ermöglichen, ist nicht nur ein Gebot der Solidarität, sondern auch unserer ureigenen Interessen als Teil der Weltgesellschaft.
Ökologische Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit, wirtschaftliche Entwicklung und gerechte Teilhabe an Wissens- und Entscheidungsprozessen sind Bestandteil unserer globalen Verantwortung. Sie müssen in der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern stärker als bisher berücksichtigt werden.
Wohlstandssteigerungen in armen Regionen ist nicht nur ein Gebot der Verteilungsgerechtigkeit, sondern Teil unserer Bemühungen um eine weltweite Stärkung demokratischer Strukturen. Nur so können Krieg, Armutswanderungen und internationaler Terrorismus langfristig und effektiv bekämpft werden.
Mit der Kölner Entschuldungsinitiative im Sommer 1999 hat die SPD-geführte Bundesregierung den Grundstein für bessere Lebenschancen in den Entwicklungsländern gelegt. Entschuldung wird durchgeführt, wenn nationale Strategien der Armutsbekämpfung unter Einbeziehung der Bevölkerung erarbeitet werden. So soll sicher gestellt werden, dass die Entlastungen vor allem den armen Bevölkerungsschichten zu gute kommen.
Die Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen zum Ziel gesetzt, den Anteil der Menschen, die in absoluter Armut leben, bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Dieses ehrgeizige Ziel unterstützt die Bundesregierung durch einen nationalen Aktionsplan.
Auch die EU-Kommission und die Mitgliedsstaaten werden große Anstrengungen unternehmen müssen. Schon heute stammen über 55% der weltweit bereitgestellten Mittel für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit aus der EU und ihren Mitgliedsstaaten. Das ist eine große Leistung. Weitere Anstrengungen sind aber notwendig.
- Verstärkte Integration der Länder des Südens und Ostens
Die Länder des Südens und Ostens brauchen eine faire Integration in den Welthandel. Durch eine bessere Beteiligung an den WTO-Strukturen müssen ihre Interessen im Welthandelssystem stärker berücksichtigt werden. Die Europäische Union ist für viele dieser Länder der wichtigste Handelspartner. Die von der EU beschlossene Marktöffnung für die 48 ärmsten Entwicklungsländer ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Lomé-V-Abkommen bietet sich die Möglichkeit, über eine reine Marktöffnungsstrategie hinaus partnerschaftliche Nord-Süd-Allianzen zu errichten und eine politische Integration in das Weltsystem zu schaffen. Im Rahmen der WTO müssen Zölle und Handelsbarrieren für weiterverarbeitete Produkte zurückgeführt und gleichzeitig soziale und ökologische Mindeststandards im Welthandel stärker verankert werden.
Die gleichberechtigte Integration der Staaten des Südens und des Ostens in die globalen Strukturen politischer Entscheidungsfindung ist von großer Bedeutung. Die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Entwicklungsländer und der Transformationsländer bei der Wahrnehmung ihrer legitimen Interessen auf weltweiter Ebene ist zudem ein wesentlicher Beitrag zum Frieden.
- Kooperation mit benachbarten Regionen
Für die Mehrheit der osteuropäischen und nordafrikanischen Staaten hat die EU eine wichtige politische und wirtschaftliche Orientierungsfunktion. Dieser muss sie auch gegenüber denjenigen Staaten, die auf absehbare Zeit nicht beitreten werden, gerecht werden. Dem Barcelona-Prozess und der Kooperation im Mittelmeerraum aber auch mit den Staaten Osteuropas, die derzeit keinen Kandidatenstatus haben, kommt dabei eine entscheidende Bedeutung zu. Gemeinsames Ziel muss es sein, das enorme wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen Nord und Süd, Ost und West zu reduzieren und demokratische Reformen zu unterstützen. So lassen sich langfristig drohende regionale Konflikte entschärfen.
Es liegt im Interesse der EU, die politische und wirtschaftliche Integration im Mittelmeerraum und mit den Staaten Osteuropas mit großem Ernst voran zu treiben. Dazu sind kooperative, den Entwicklungsbedürfnissen der benachbarten Regionen gerecht werdende Zugeständnisse in Handelsfragen genauso notwendig wie eine Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen und Entwicklungsprojekten, sowie eine gezielte Förderung des kulturellen Austauschs.
- Vorsorgende Friedenspolitik und Krisenprävention
Entwicklungspolitik ist vorsorgende Friedenspolitik. Die Erfahrungen in der Entwicklungszusammenarbeit haben gezeigt, dass es darauf ankommt, die Menschen in ihrem Bemühen zu unterstützen, eigenständig und gewaltfrei Konfliktlösungen zu finden und Krisenpotentiale frühzeitig zu identifizieren.
Die technische, finanzielle und personelle Entwicklungszusammenarbeit soll dazu beitragen, konfliktfördernde und konfliktverschärfende Strukturen und Bedingungen abzubauen. Die SPD begrüßt, dass in allen Programmen der Entwicklungszusammenarbeit Krisenprävention ein integraler Bestandteil geworden ist.
Das neue Instrument des Zivilen Friedensdienstes muss weiter gestärkt werden. Die Friedensfachkräfte leisten vor Ort bei Vertrauensbildung, Konfliktschlichtung, Versöhnungsarbeit und Wiederaufbau einen wichtigen Beitrag für den Frieden. Mit dem Beschluss zum Aufbau von zivilen Kapazitäten zur zivilen Krisenprävention hat die EU einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit geleistet.
- Nachhaltigkeit als globale Verantwortung Europas
Die globale Verantwortung Europas muss dazu beitragen, die Lebensgrundlagen kommender Generationen nachhaltig zu sichern. Die katastrophalen Auswirkungen des weltweiten Klimawandels treffen heute insbesondere die Länder des Südens. In Zukunft werden aber auch die Industrieländer immer stärker betroffen sein. Europa muss seiner globalen umweltpolitischen Verantwortung gerecht werden und eine führende Rolle einnehmen - u.a. bei der Reduktion des CO2-Ausstosses und bei der Förderung erneuerbarer Energien im Norden und Süden.
Die EU-Entwicklungszusammenarbeit muss effizienter und wirksamer werden. Hierzu wurden während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wichtige Beschlüsse gefasst. Die Bundesregierung hat die Entwicklung einer Gesamtkonzeption der EU-Entwicklungspolitik angestoßen und an der Ausarbeitung maßgeblich mitgewirkt. Dennoch bleiben wichtige Aufgaben: Die Kommission muss sicherstellen, dass die bereitgestellten Mittel zügig abfließen und dabei eine hohe Qualität gewährleistet ist. Kohärenz, Vereinfachung der Verfahren und Qualitätssicherung müssen wesentliche Kriterien sein.
Bei der Gestaltung der Globalisierung braucht Europa viele Partner - Regierungen wie zivilgesellschaftliche Akteure -, denn die internationalen Herausforderungen können nur gemeinsam gelöst werden. Die Nichtregierungsorganisationen leisten eine wichtige Arbeit. Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse müssen genauso intensiv einbezogen werden, wie das wirtschaftliche und technisch-organisatorische Potential der Unternehmen.
Nachhaltigkeit ist nicht nur eine Forderung an die Umwelt- und Entwicklungspolitik. Um das menschenwürdige Überleben zukünftiger Generationen zu sichern, müssen wir bereits heute die gesamte nationale und internationale Politik an dem Ziel der Armutsbekämpfung und Nachhaltigkeit orientieren.