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Deutschland und Polen: im Schlussspurt vor der Ostweiterung der EU

Die Osterweiterung der Europäischen Union biegt allmählich auf die Zielgerade. Noch in diesem Jahr müssen die 15 EU-Staaten beweisen, dass sie mit einer erfolgreichen Strukturreform die Gemeinschaft tatsächlich erweiterungsfähig machen. Der "Vertrag von Nizza", der auch über den Erfolg der laufenden französischen Präsidentschaft entscheidet, soll beweisen, dass die fünfzehn ihre Hausaufgaben gemacht haben.

Die Abprüfung der Integrationsfähigkeit bei den Kandidatenländern schreitet unterdessen voran. Je mehr Verhandlungskapitel in Brüssel abgeschlossen werden, desto ungeduldiger werden die Aspiranten. Sie wollen, und das ist nachvollziehbar, endlich ein Datum auf den Tisch bekommen, ab dem die EU mit der Aufnahme neuer Mitglieder beginnen wird. Am weitesten preschten die Ungarn vor, die angesichts guter Screening-Ergebnisse bis Ende 2002 mit einer Öffnung der Türen rechnen. Da konnten die Polen nicht nachstehen, erklärten sich bis Ende 2002 ebenfalls für "sprungbereit", peilen aber ernsthaft das Jahr 2003 für den EU-Beitritt an.

In einer Situation, in der man den Abstand bis zu den weitreichenden Erweiterungsentscheidungen nicht mehr nach Jahren, sondern nach Monaten zählt, heißt es Farbe zu bekennen. Ein konkreter Erweiterungsfahrplan wird bis Ende 2000 erwartet. Und als der deutsche Außenminister Joschka Fischer Ende Juli 2000 in Warschau war, deklarierte er die Bundesrepublik nicht nur zum "Anwalt Polens" in der Erweiterungsfrage, sondern fügte noch den Satz hinzu: "Deutschland will, dass Polen von Anfang an dabei ist".

De facto bestätigt dieses Bekenntnis, zumindest aus der Sicht Deutschlands, eine Sonderrolle für Polen. Dabei sind solche Sonderrollen in dem Erweiterungs-Prozedere, wie es auf zahlreichen EU-Gipfeln festgelegt wurde, gar nicht vorgesehen. Das von Luxemburg bis Helsinki fortentwickelte Schema lässt für die 12 offiziellen Kandidatenländer nur ein einziges objektives Kriterium gelten, nämlich die Erfüllung des "acquis communitaire". Dabei wurde immer wieder der Wettbewerbscharakter des Angleichungsprozesses betont. Jeder Kandidat kann jeden anderen "überholen", keiner ist "gesetzt" für die erste Beitrittsgruppe, keiner hat einen politischen Anspruch jenseits seiner eigenen Kriterienerfüllung.

Kein deutscher Diplomat würde dieses Prinzip infrage stellen, aber ein Start der faktischen EU-Erweiterung ohne Polen würde deutschen Interessen entschieden zuwider laufen. Auf einen ersten, nicht so gerne ausgesprochenen Grund dafür stößt man bei einem Blick auf die Landkarte: Erst eine EU, die Polen und Tschechien einschließt, bringt Deutschland in eine priviligierte Mittellage innerhalb der Gemeinschaft und verlagert die Ost-Außengrenzen der Union weg von den deutschen an die polnischen und tschechischen Ostgrenzen.

Viel schwerer als dieser etwas unzeitgemäße geopolitische Blickwinkel wiegen die ökonomischen Argumente. Es liegen inzwischen genügend Untersuchungen vor, die belegen, in welchem Umfang Deutschland, daneben aber auch Österreich und Italien und letztlich alle 15 Mitgliedsstaaten, von einer EU-Osterweiterung wirtschaftlich profitieren werden. Im Jahr 2000 wird das Handelsvolumen zwischen Deutschland und den 10 Kandidatenländern aus Ost- und Südosteuropa die 200-Millarden-DM-Marke überschreiten und damit den Wert von 1995 verdoppeln. Allein im 1. Quartal 2000 hat sich der deutsche Osthandel, die GUS-Staaten einbeziehend, um 25,7 Prozent erweitert und dabei ein Volumen von 54,3 Mrd. DM erreicht. 80 Prozent dieser Aktivitäten entfallen auf die ost- und südosteuropäischen Handelspartner.

Innerhalb dieser Ländergruppe nimmt Polen eine Spitzenposition ein, was den bilateralen Handel mit Deutschland angeht. Dieser erreichte im ersten Quartal 2000 einen Umfang von 11,9 Mrd. DM bei einem Zuwachs von 20,1 Prozent, dicht gefolgt von Tschechien, das durch einen noch höheren Zuwachs (26,1 Prozent) auf 11,1 Mrd. kam. 1999 lag Polen auf einer Länderliste aller deutschen Ausfuhren auf einem herausragenden 10. Platz und nahm dieselbe Position in der Rangfolge deutscher Auslandsinvestitionen ein. Kein Wunder, dass in einem DIHT-Positionspapier mit dem Titel "Europa 2000 plus" vom April 2000 schon fast Enthusiasmus anklingt, wenn es dort heisst: "Alles in allem bleibt festzustellen, dass sich die polnische Wirtschaft zu einer Art Wirtschaftswunder entwickelt hat".

Es kann insofern kaum überraschen, dass Deutschland Polen als das bevölkerungsreichste Kandidatenland mit seinem wachsenden Wirtschaftspotential und mit seinem zahlungsfähiger werdenden Binnenmarkt, der sich so blendend von Deutschland aus erschließen lässt, zum frühestmöglichen Zeitpunkt als EU-Partner sehen will. Die proklamierte deutsche AnwaltsRolle hat aber noch andere deutsche Interessen im Visier. So darf es nicht passieren, dass die Träger des polnischen Transformations- und Reformkurses seit der Solidarnosc-Gründung von 1980 auf der Zielgeraden des EU-Erweiterungsprozesses abgefangen und desilliusioniert werden. Denn der polnische Weg kann gerade wegen der vielen politischen Opfer, die er gekostet hat, als vorbildlich für alle Transformations-Gesellschaften gelten. Trotz der unpopulären sozialen Zumutungen der Transformation haben alle Regierungen nach der Ablösung des Kommunismus kontinuierlich Kurs gehalten, mit der kalkulierten Konsequenz, bei der nächsten Wahl vom Wähler dafür abgestraft zu werden. Nicht der Erfolg bei der Anpassung an die EU-Kriterien ist entscheidend (tatsächlich weist er bis heute erhebliche Lücken auf), sondern der die jeweiligen politischen Wachablösungen überdauernde Grundkonsens der neuen politischen Klasse, dass die Annäherung an die europäische Integration wichtiger ist als der eigene Machterhalt. Diese Konsequenz zu prämieren, entspricht einem europäischen, besonders aber auch einem deutschen Interesse. Denn eine Entmutigung der postkommunistischen demokratischen Elite in Polen, die sich wie beschrieben durch jene besondere Opferbereitschaft auszeichnet, hätte weit über Polen hinaus destabilisierende politische Wirkungen im gesamten ost- und südosteuropäischen Transformationsraum.

Und dann gibt es noch die Geschichte. Die wiederholte Verständigung der Großmächte über den Kopf Polens hinweg, gegen die polnischen Interessen, die deutschen Untaten gegenüber Polen im 2. Weltkrieg, das alles ist unvergessen. Wenn der deutsche Außenminister die Anwaltschaft Deutschlands für Polen reklamiert, dann reflektiert das auch diese unheilvolle Geschichte. Alles in allem führt der Begriff "Anwalt Polens" aber auf die falsche Fährte. Wenn Deutschland eine Sonderrolle Polens im EU-Erweiterungsprozess erkennt und sich dieser Situation stellt, dann tut es das keineswegs altruistisch, sondern in rationaler Vertretung deutscher Interessen.

Was die Entwicklung in Polen angeht, tauchen beim Einbiegen auf die schon mehrfach zitierte Zielgerade ernsthafte Konditionsprobleme auf. Im Juni 2000 zerbrach die Regierungskoalition durch den Austritt der Freiheitsunion (UW), und seitdem versucht eine Minderheitsregierung der Wahlaktion Solidarnosc (AWS) unter Ministerpräsident Jerzy Buzek den Rest der Legislaturperiode - sie endet erst im Herbst 2001 - zu überstehen. Kein leichtes Unterfangen, denn am 8. Oktober 2000 kommt mit der Präsidentenwahl eine neue Prüfung für die regierende AWS: Wenn der amtierende linke Präsident Aleksander Kwasniewski allzu eindeutig über seinen wichtigsten Herausforderer, den Gesamt-AWS- und AWS-Fraktionsvorsitzenden Marian Krzaklewski obsiegt, könnte mit der AWS selbst die amtierende Regierung ins Trudeln kommen.

Das wäre der denkbar schlechteste Zeitpunkt für eine Fortsetzung der Regierungskrise vom Juni 2000, denn in Brüssel werden mit Polen jetzt entscheidende Kapitel verhandelt. Die Standpunkte liegen in einigen Bereichen noch weit auseinander. Polens Landwirtschaft kann auf absehbare Zeit nicht mit der EU-Konkurrenz mithalten. Warschau setzt aber weniger auf eine dramatische Produktivitätssteigerung im Agrarsektor, die natürlich Hunderttausende auf dem Lande Beschäftigter "freisetzen" würde, sondern hofft auf direkte Einkommensbeihilfen aus den Töpfen der EU nach dem Beitritt. Im Finanzplan der Union, der bis 2006 reicht, sind die dafür notwendigen Mittel (es wären 3,2 Mrd. Euro) allerdings gar nicht vorgesehen. Ohne die Direktzahlungen müsste die polnische Regierung das Überleben der Bauern auf andere Weise sicherstellen, etwa durch Schutzzölle für landwirtschaftliche Produkte, um Billigimporte abzuwehren. Solche Maßnahmen wären aber natürlich mit den Regeln des Binnenmarktes nicht kompatibel. In den letzten Monaten wird an dieser Verhandlungsfront mit harten Bandagen gefightet.

Ähnliches gilt bei der Umweltpolitik. Warschau beantragte in 14 Bereichen längere Übergangsfristen, weil sich die polnische Regierung nicht imstande sieht, die notwendigen Investitionen zur Einhaltung der EU-Umweltkriterien aufzubringen. Probleme bestehen besonders bei der Einhaltung der EU-Normen auf den Gebieten der Luftreinhaltung, der Abwasserkontrolle und der Verpackungsregelungen. Die anderen EU-Länder machen geltend, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen ("Öko-Dumping") kommt, wenn Brüssel hier nachgibt.

Übergangsfristen hat Polen auch beim Recht auf Erwerb von Grund und Boden durch Ausländer beantragt. Auffällige 18 Jahre sollen Interessenten warten, bis sie in Polen landwirtschaftliche Flächen erwerben dürfen, bei städtischen Immobilien soll die Schutzfrist 5 Jahre gelten. Sollte Warschau auf diesen Forderungen beharren, würde es im Grunde selber die Voraussetzungen für eine "EU-Mitgliedschaft zweiter Klasse" schaffen, die man in Polen so leidenschaftlich ablehnt. Es macht daher Sinn, nach dem Hintergrund und den Motiven für solche überdehnten Übergangsfristen bei der Frage des Grunderwerbs zu suchen. Dabei stößt man auf eine in Deutschland kaum bewusst gewordene Störung im deutsch-polnischen Verhältnis, die sich noch als Stolperstein beim polnischen Weg in die europäische Integration erweisen kann.

Deutschland hat zwar 1990 die polnische Westgrenze und damit auch die Zugehörigkeit der ehemaligen deutschen Ostgebiete zum Staat Polen ausdrücklich vertraglich anerkannt, teilt aber nicht die internationalen Rechtsauffassungen über den Charakter der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz und die Vertreibung der Deutschen als deren Konsequenz. Wegen dieser Auffassungsunterschiede blieb auch die Frage der Entschädigung für die Vertriebenen ungeregelt - mit aktuell virulent werdenden Folgen. Im Ergebnis gibt es in Polen heute ernstzunehmende politische Kräfte, die Deutschland unlautere Motive bei seiner Rolle als "Anwalt Polens" für den EU-Beitritt unterstellen. Angeblich gehe es in Wirklichkeit um einen verdeckten "Masterplan", um über einen legalen Grunderwerb nach Polens EU-Beitritt die ehemaligen deutschen Ostgebiete zurückzuholen ("Regermanisierung"), um Entschädigungsansprüche für die Vertriebenen durchzusetzen und letztlich Polen erneut in den altvertrauten Status der Abhängigkeit von Deutschland zurückzudrücken.

So absurd diese Verschwörungstheorie klingen mag, sie kann sich doch auf einige konkrete Fakten stützen. So wurde beispielsweise nach 1990 aus rechtslastigen Kreisen der Vertriebenen ("Bund für Gesamtdeutschland") eine Briefaktion gestartet, die in Polen erhebliche Unruhe ausgelöst hat. In diesen Briefen wurden "Eigentumsvorbehalte" für konkrete Liegenschaften und Objekte formuliert. Sie trafen auf verunsicherte Adressaten in den polnischen Westgebieten, die einst bei ihrer Umsiedlung aus Ostpolen vom polnischen Staat wegen der ungewissen Zukunftsaussichten dieser Westgebiete nur langjährige Pachtverträge erhalten hatten und nun befürchten, als Nichtinhaber von Grundbuchtiteln bei künftigen Streitfällen nach EU-Recht womöglich gegenüber den deutschen Alteigentümern den Kürzeren zu ziehen. Folgerichtig entwickelte sich bei den Betroffenen eine sogenannte "Grundbuch-Bewegung", die tatsächlich - und das zeigt die Realität der polnischen Ängste - 1998 zu einer Änderung des Pachtrechtes führte (Einzelheiten zu diesem Komplex sowie zu den problematischen Wechseln in den aktuellen deutsch-polnischen Beziehungen liefert jetzt Klaus Bachmann, Von der Euphorie zum Misstrauen, Deutsch-polnische Beziehungen nach der Wende, in: "Osteuropa" 8 / 2000)

Wenn Deutschland wirklich als "Anwalt Polens" bei der EU-Osterweiterung auftreten will, wofür es genügend gute Gründe gibt, dann sollte es seine Rechtsauffassung zur Potsdamer Konferenz mit den daraus resultierenden Folgen für private Entschädigungsforderungen so bald wie möglich überprüfen. In der insgesamt erfolgreichen deutschen Ostpolitik fehlt noch ein "Schlussstein", eine letzte politische Anstrengung, bevor mit der Erweiterung der Union um Deutschlands Nachbarn im Osten definitiv ein neues Kapitel der Geschichte aufgeschlagen wird. Bevor sich die Türen der EU für Polen öffnen, muss die polnische Politik noch einen ganzen Katalog von Leistungen erbringen, den ihr niemand abnehmen kann. Aber unser wichtigster Nachbar im Osten, ohne dessen EU-Beitritt die europäische Integration nur Stückwerk bleiben kann, hat einen berechtigten Anspruch darauf, dass aus Deutschland kommende Irritationen an ihrer Quelle ausgeräumt werden. In allen Kandidatenländern gibt es auch Skeptiker und Gegner des EU-Beitritts, auch in Polen. Dass diese aber mit alten germanophoben Obsessionen arbeiten und sich dabei auch noch auf nachweisbar irritierende Initiativen aus Deutschland berufen können, das erscheint unerträglich und unverträglich mit dem glaubwürdigen deutschen Wunsch, Anwalt und Partner bei Polens Weg in die europäische Integration zu sein.