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Kirchliche Initiative für eine Friedenssicherung ohne Nuklearwaffen

Argumentationspapier des Arbeitskreises "Friedensauftrag der Kirche" der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Verantwortlich: Gernot Erler MdB, Sören Widmann, Uli Jäger(Mitglieder des Arbeitskreises)

Kirchliche Initiative für eine Friedenssicherung ohne Nuklearwaffen

Einführung

Das vorliegende Argumentationspapier will dazu beitragen, daß sich Synode und Rat der EKD aufs neue mit dem Problem der Atomwaffen befassen, da der Prozeß der nuklearen Abrüstung ins Stocken geraten ist.
Die grundlegenden theologischen und kirchlichen Verlautbarungen zur Sache stammen aus den 80er-Jahren. An sie soll in einem 1. Teil erinnert werden. Weshalb gerade im Herbst 1999 Veranlassung besteht, als Kirche erneut Stellung zur Nuklearstrategie zu beziehen, verdeutlicht eine knappe politische Situationsanalyse (Teil II). Ein umfangreicherer 3. Teil soll über die wichtigsten internationalen kirchlichen und politischen Stellungnahmen und Initiativen zur nuklearen Abrüstung informieren. Ausführlichere Darstellung erfährt dabei der Sachstand des Gesprächs innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie die durch die neue NATO-Strategie entstandene Situation. Das Argumentationspapier wird ergänzt durch einen Anhang (IV), in dem einige wichtige Texte in Auszügen dokumentiert werden.

I. Theologische Rückbesinnung

In der Orientierungshilfe "Schritte auf dem Weg des Friedens" hat der Rat der EKD "die in Jesus Christus erschienene Feindesliebe Gottes (Matth 5, 43-45; Röm 5,10)", die "alle Menschen untereinander zu Kindern Gottes verbindet", als die Mitte der Botschaft der christlichen Kirche bezeichnet, an der sich alles friedensethische und friedenspolitische Handeln der Kirche auszurichten hat (EKD-Texte 48, S 6 f.).

Unter Berufung auf die Bergpredigt Jesu haben sich von Anfang an die traditionellen Friedenskirchen und viele einzelne Christen gegen den Einsatz, den Besitz und die Herstellung von Nuklearwaffen gewandt. Sie blieben bei dieser Haltung, auch nachdem die Sowjetunion im Besitz der Bombe war. Dieses grundsätzliche Nein konnten die meisten christlichen Kirchen jedoch nicht mitsprechen. Zwar wollten auch sie diese apokalyptischen Massenvernichtungsmittel moralisch nicht rechtfertigen, doch zur Abschreckung eines nuklearen Angriffs hielten sie deren Besitz für erlaubt. Vor allem aber sahen fast alle Kirchen in dem über beiden Machtblöcken hängenden Damoklesschwert der Mutual Assured Destruction (MAD) eine gewisse Sicherheitsgarantie gegen den Ausbruch eines Dritten Weltkrieges.

Diesen nahezu allgemein akzeptierten Versuch einer Friedenssicherung durch atomare Abschreckung stellte 1981 die Niederländische Reformierte Kirche in ihrer Denkschrift "Kirche und Kernbewaffnung" grundsätzlich in Frage. Noch entschiedener bezog danach der Bund der Ev. Kirchen in der DDR (BEK) durch die Synode in Halle im September 1982 Stellung. Dort kam man gemeinsam zu der Auffassung, daß "eine Absage an Geist und Logik der Abschreckung unumgänglich ist" (JK 10/82, S 521 f.). Im selben Jahr, also auf dem Höhepunkt der Nachrüstungsdebatte, formulierte das Moderamen des Reformierten Bundes in der BRD ein klares "Nein ohne jedes Ja" zur nuklearen Bewaffnung. Diese Anstöße wurden von der im Sommer 1983 in Vancouver zusammengetretenen Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen aufgenommen.

Mit großer Mehrheit verabschiedete die Vollversammlung in Vancouver eine "Erklärung zu Frieden und Gerechtigkeit", die sich eingehend mit den Atomwaffen befaßt. Zahlreiche Konsultationen und Konferenzen waren dieser Entschließung vorausgegangen, die zu folgenden Schlußfolgerungen kam:

"Wir glauben, daß für die Kirchen die Zeit gekommen ist, klar und eindeutig zu erklären, daß sowohl die Herstellung und Stationierung als auch der Einsatz von Atomwaffen ein Verbrechen gegen die Menschheit darstellen und daß ein solches Vorgehen aus ethischer und theologischer Sicht verurteilt werden muß. Die Frage der Atomwaffen ist aufgrund ihrer Tragweite und der drohenden Gefahren, die sie für die Menschheit mit sich bringt, eine Frage christlichen Gehorsams und christlicher Treue zum Evangelium. Wir sind uns bewußt, daß eine solche Erklärung der Kirchen allein nicht zur Abschaffung von Atomwaffen führen wird. Aber sie wird die Kirchen und ihre Mitglieder zu einer grundlegenden Prüfung ihrer eigenen stillschweigenden oder offenen Unterstützung politischer Positionen veranlassen, die indirekt auf den Besitz und den Einsatz dieser Waffen aufbauen" (JK 9/83, S 498).

Das Konzept der nuklearen Abschreckung wird durch die Erklärung von Vancouver grundsätzlich in Frage gestellt, weil "dessen Glaubwürdigkeit von der Notwendigkeit des Einsatzes von Atomwaffen abhängt" und "aus moralischen Gründen" abzulehnen ist. Durch den bedingungslosen Verzicht auf die First-Use-Option sollten alle faktischen und potentiellen Atomwaffenstaaten "einen ersten Schritt zur Vertrauensbildung" leisten. Überdies sollten die Kirchen in diesen Ländern ihre Regierungen nachdrücklich auffordern, "ein völkerrechtliches Instrument auszuarbeiten und zu ratifizieren, mit dem sowohl der Besitz als auch der Einsatz von Atomwaffen als Verbrechen gegen die Menschheit geächtet wird" (JK 9/83, aa0).
Beigefügt ist diesen Beschlüssen der Vollversammlung von Vancouver der Bericht der zuständigen Arbeitsgruppe, in dem die theologischen Gründe für die zitierten Forderungen aufgeführt sind. Dort heißt es:

"Die nukleare Abschreckung muß als strategische Doktrin, die im Namen der Sicherheit und Kriegsverhütung Atomwaffen gerechtfertigt hat, grundsätzlich verworfen werden, da sie im Widerspruch steht zum Glauben an Jesus Christus, der unser Leben und Friede ist. Atomare Abschreckung ist moralisch unvertretbar, weil ihre Glaubwürdigkeit darauf beruht, daß der Einsatz von Atomwaffen tatsächlich beabsichtigt ist. Wir sind der Überzeugung, daß jedwede Absicht, Massenvernichtungsmittel einzusetzen, eine zutiefst unmenschliche Verletzung des Sinnes und Geistes Christi ist, der in uns sein sollte... Atomare Abschreckung ist die Antithese des letztgültigen Glaubens an jene Liebe, die die Angst vertreibt. Sie kann niemals Grundlage eines echten Friedens sein."

Die Vancouver-Texte beschreiben den breiten theologischen, ethischen und friedenspolitischen Konsens in der weltweiten Ökumene. Sie machen aber zugleich deutlich, wo die Diskussion innerhalb der EKD weitergeführt werden muß, wenn unsere Kirche ihrem Friedensauftrag gegenüber den neuen Entwicklungen auf dem Feld der Nuklearstrategien gerecht werden soll.

II. Atomare Abrüstung - die Zeit ist reif für einen neuen Anstoß!

Vor zehn Jahren endeten der Kalte Krieg und die alte Systemkonfrontation, vor acht Jahren lösten sich Sowjetunion und Warschauer Pakt auf. Damit schien die Tür für rasche Schritte zur atomaren Abrüstung weit geöffnet. Es gab auch Verhandlungserfolge in diesem vergangenen Jahrzehnt, doch aus der Sicht der Mitte des Jahres 1999 muß man eine eher ernüchternde Bilanz ziehen:

1. Die Themen Atomare Bedrohung und Atomare Abrüstung nehmen heute in der öffentlichen Diskussion zu Unrecht eine eher nachrangige Priorität ein. Die Öffentlichkeit hat sich an dem Abschluß wichtiger internationaler Abrüstungsverträge orientiert, nimmt aber deren schleppende Erfüllung und neue, gefährliche Entwicklungen nur unzureichend zur Kenntnis.

2. Der START-Prozeß, der den Abbau der Atomwaffen in den Vereinigten Staaten und in der Russischen Föderation regeln soll, steckt seit Jahren in der Sackgasse: Der START-II-Vertrag vom Januar 1993 (!), der das Niveau der atomaren Sprengköpfe auf je 3000 bis 3500 Stück reduzieren soll, ist noch immer nicht von der Duma ratifiziert worden. Ein im Prinzip schon ausgehandelter START-III-Vertrag (Reduzierung auf ca. 2500 Sprengköpfe) findet ohne die russische START-II-Ratifizierung keine Unterstützung im US-Senat.

3. Durch die Atomtests in Indien und Pakistan haben der Atomteststopp-Vertrag (CTBT) und der Prozeß der Nichtverbreitung (NPT) empfindliche Rückschläge erlitten. Der wiederaufgeflammte Kaschmir-Konflikt zeigt aktuell die großen Risiken auf, die in einem Versagen des Nichtverbreitungsregimes stecken.

4. Die Vereinigten Staaten verlieren immer mehr das Vertrauen in die Nichtverbreitung und investieren erneut Milliardenbeträge in ein erd-, see- und weltraumgestütztes Raketenabwehrsystem (NMD) als technisch-militärische Antwort auf potentielle Raketenangriffe und Massenvernichtungswaffen. Diese Entscheidung gefährdet den wichtigen ABM-Vertrag von 1972 und gibt der Illusion einer durch Rüstung erreichbaren Nichtangreifbarkeit neue Nahrung. Wenn Moskau dies momentan nicht sofort mit eigenen Rüstungsanstrengungen beantwortet, dann liegt dies allein am desolaten russischen Staatshaushalt.

5. Die "Neue Strategie" der NATO vom April 1999 hält vorerst an der bisherigen Rolle von Atomwaffen fest, einschließlich der Drohung, auch zur Abwehr von potentiellen B- oder C-Waffen-Angriffen als erste Atomwaffen einzusetzen (First Use). Diese Entscheidung schwächt den NPT-Prozeß: Wenn schon das weltweit stärkste Militärbündnis für sich in Anspruch nimmt, zur Abwehr nichtatomarer Bedrohungen auf Atomwaffen zurückgreifen zu müssen, wie soll man dann andere Staaten davon Überzeugen, daß sie keine Atomwaffen entwickeln bzw. über sie verfügen sollten?

In dieser Situation tut Handeln not. Die Öffentlichkeit darf sich von den Schein-Erfolgen auf diplomatischer Ebene nicht einlullen lassen. Die Zahl der informierten Menschen wächst, die sich in Gruppen und Initiativen organisieren, um atomarer Abrüstung eine neue Chance zu geben. Was sie fordern, verdient Unterstützung, nämlich

- daß die offiziellen Atommächte, allen voran die Vereinigten Staaten und Rußland, endlich ernst machen müssen mit der atomaren Selbstabrüstung im Rahmen des fortzuführenden START-Prozesses;
- daß die Atommächte durch entschiedene Abrüstungsmaßnahmen das Nichtverbreitungsregime (NPT) stärken müssen;

- daß die Weltgemeinschaft weder eine Erweiterung der Zahl der Atommächte, noch die Fortsetzung atomarer Tests zulassen darf;

- daß neue Rüstungsprogramme bestehende Abrüstungs- und Rüstungsbegrenzungsabkommen wie den ABM-Vertrag nicht unterminieren und infragestellen dürfen und

- daß die NATO mit gutem Beispiel vorangehen sollte und sich endlich von ihrer Atomstrategie (First Use) verabschieden muß, die das Nichtverbreitungsziel argumentativ schwächt.

Es gibt zahlreiche Einzelpersönlichkeiten, Initiativen, kirchliche Gruppen und Nichtregierungsorganisationen, die versuchen, diese Ziele wieder verstärkt auf die Tagesordnung zu setzen. Die deutsche Bundesregierung hat im Vorfeld des Washingtoner NATO-Gipfels eine Änderung der First-Use-Doktrin der NATO vorgeschlagen, konnte sich damit im Bündnis vorerst aber nicht durchsetzen. Als Teilerfolg ist allerdings zu werten, daß in der Gipfelerklärung vom April 1999 eine Oberprüfung der atomaren Strategie der Allianz zugesagt wurde. Ohne eine deutlich zum Ausdruck gebrachte öffentliche Erwartung, daß diese Ankündigung im Sinne einer Reduzierung der Bedeutung von Atomwaffen auch umgesetzt wird, werden Änderungen lange auf sich warten lassen.

Die evangelischen Kirchen in Deutschland haben in der Vergangenheit bei wichtigen Weichenstellungen der Sicherheits- und Abrüstungspolitik mehrfach die Kraft zur aktiven Einmischung gefunden. Bei der Abrüstung von Atomwaffen und der Rettung des Nichtverbreitungszieles - beides gehört unauflöslich zusammen - ist die Zeit für einen neuen Anstoß gekommen!

III. Kirchliche und politische Stellungnahmen - Neue Nuklearstrategie

1. Katholische Bischöfe der USA: "Kernwaffen passen nicht zum Frieden, den wir für das 21. Jahrhundert suchen"

Im Sommer 1998 traten 75 katholische Pax-Christi-Bischöfe mit dem dringenden Appell an die Öffentlichkeit, sämtliche Atomwaffen zu ächten und vollständig abzuschaffen. Ihr Aufruf gipfelt in den Worten: "Kernwaffen passen nicht zum Frieden, den wir für das 21. Jahrhundert suchen. Es gibt keine Rechtfertigung für sie. Sie sind zu verdammen. Der Nichtverbreitungsvertrag ist nur zu retten, wenn sich alle Beteiligten einmütig zur vollständigen Abschaffung der Kernwaffen verpflichten. Dies ist eine moralische Herausforderung, eine juristische Herausforderung und eine politische Herausforderung. Dieser vielfältigen Herausforderung muß mit dem Einsatz unserer Menschlichkeit begegnet werden." (Pax Christi (Hrsg.): Atomwaffen abschaffen! Probleme des Friedens, Heft 3/1998, S. 150 f.).

Veranlaßt zu ihrem Aufruf sahen sich die katholischen Bischöfe durch die neuen strategischen Planungen der USA, wonach Kernwaffen auch gegen Länder gerichtet werden, die selbst keine Kernwaffen besitzen, jedoch chemische oder biologische Massenvernichtungsmittel entwickeln und einsetzen könnten. Die USA würden sich gegenüber solchen "Schurken"-Staaten (rogues) vorbehalten, Atomwaffen nicht nur als Vergeltungswaffen zu benutzen, sondern evtl. auch von der "first-use-Option" Gebrauch zu machen.

Aus Sorge gegenüber dieser neuen Entwicklung erinnern die katholischen Bischöfe an ihren Hirtenbrief aus dem Jahr 1993, in dem sie sich u.a. mit dem Problem beschäftigt hatten, daß Kernwaffen auch gegen nicht-nukleare Bedrohungen eingesetzt werden könnten. Damals hatten sie ihre Regierung aufgefordert, sich selbst dazu zu verpflichten, Kernwaffen nie als erste einzusetzen oder sie zur Abschreckung vor nicht-nuklearen Bedrohungen zu gebrauchen. Durch die neuesten Entwicklungen der US-Militärstrategie sehen sich die Bischöfe in ihren Befürchtungen von damals bestätigt. 1983 hatten sie ähnlich wie die Friedensdenkschrift der EKD von 1981 erklärt, die nukleare Abschreckungsdoktrin dürfe nur interimistischen Charakter haben. 1998 müssen sie betroffen feststellen, daß die nukleare Abschreckungspolitik zur Dauereinrichtung werden soll: "Sie gilt nicht länger als Politik der Übergangs, sondern wurde vielmehr zu der 'langfristigen Grundlage für den Frieden', die wir 1983 entschieden abgelehnt haben... Die Rolle, die Kernwaffen jetzt spielen, schließt eine ganze Palette von Einsatzoptionen im globalen Maßstab ein, bis hin zur Abwehr der Bedrohung durch biologische und chemische Waffen und zum Schutz lebenswichtiger nationaler Interessen im Ausland."

Die amerikanischen Bischöfe sprechen deutlicher als deutsche Hirtenworte und evangelische Denkschriften: "Nukleare Abschreckung als nationale Politik muß als moralisch verabscheuungswürdig verurteilt werden, da sie als Entschuldigung und Rechtfertigung für den andauernden Besitz und die Weiterentwicklung dieser entsetzlichen Waffen herhält." (aaO S. 151). Daher der Appell, jetzt "alle Anstrengungen zur vollständigen Abschaffung der Kernwaffen zu unternehmen, anstatt in alle Ewigkeit auf sie zu vertrauen.... Kernwaffen sind für die nationale Sicherheit nicht entscheidend, sondern wir glauben, daß sie ihrerseits zur nationalen Unsicherheit beitragen." (aaO).
2. Die bisherige Auseinandersetzung der EKD mit dem ethischen, völkerrechtlichen und politischen Problem nuklearer Abschreckung

a) Evang. Kirchen in Westdeutschland

Die EKD im Westen hat sich bereits vor 40 Jahren intensiv mit dem Problem der Kernwaffen auseinandergesetzt. Prägnant geschah dies erstmals in den Heidelberger Thesen von 1959 (hier zit. nach Friedensdenkschrift 1981, S. 76 ff.). Nicht zuletzt die Existenz von Atomwaffen führte damals zur Grundeinsicht, daß der Weltfriede Lebensbedingung des technischen Zeitalters ist (Th. 1). Deshalb ist die Abschaffung nicht nur der Atomwaffen, sondern die Abschaffung des Krieges überhaupt nicht allein eine Forderung christlicher Ethik, sondern auch der praktischen Vernunft (Th. 3). Eine vernünftige oder gar christliche Rechtfertigung atomarer Kriegführung kann es nicht geben. Dies führt zu dem Dilemma, daß u.U. das Recht keine Waffe mehr hat (Th. 4). Die aus diesem Dilemma entstehenden gegensätzlichen Positionen, totale Ablehnung der Atomwaffen einerseits und die Bereitschaft, sie im Extremfall dennoch zur Verteidigung zu verwenden, wollen die Heidelberger Thesen als komplementäre Handlungsweisen verstehen, da nicht auszuschließen ist, daß atomarer Pazifismus "seinen Weg nur verfolgen kann, weil jemand da ist, der den anderen Weg geht." (Th. 11).

Gemeinsames Ziel beider Positionen ist die Vermeidung des Atomkriegs und die Herstellung des Weltfriedens. Dies führt in den Heidelberger Thesen zu der doppelten Aussage: "Die Kirche muß den (atomaren) Waffenverzicht als eine christliche Handlungsweise anerkennen" (Th. 7), und "Die Kirche muß die Beteiligung an dem Versuch, durch das Dasein von Atomwaffen einen Frieden in Freiheit zu sichern, als eine heute noch mögliche Handlungsweise anerkennen" (Th. 8) - Atomare Abschreckung kann demnach nur eine Übergangslösung sein. Außerdem drücken die Thesen klar aus, daß die später üblich gewordene sprachliche Verharmlosung, die Atomwaffen als rein "politische" und nicht zur Kriegführung bestimmte Waffen sehen will, illusionär ist. Denn zur Abschreckung durch Atomwaffen gehört die Bereitschaft, diese Waffen auch anzuwenden, da "die Drohung, die ja den Frieden schützen will", sonst leer bleibt (Th. 9).

Auch auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzung um die Nuklearbewaffnung übernimmt die Friedensdenkschrift der EKD 1981 die Grundposition der Heidelberger Thesen. Allerdings wird nun im Jahre 1981 noch schärfer als früher der interimistische Charakter einer Zustimmung zur atomaren Bewaffnung betont (vgl. Frieden wahren, fördern... S. 55). "Die Aufgabe, das Bewußtsein dafür wachsen zu lassen, daß der heutige Zustand nicht dauern darf, besteht heute dringender als vor 22 Jahren" (aaO S. 57).

Inzwischen hatten sich die Supermächte auf den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (1968), den Anti-Ballistic-Missile-Vertrag (1972), das SALT-I-Abkommen (1972) und den SALT-II-Vertrag über die Begrenzung strategischer Nuklearwaffen (1979) geeinigt. Friedenssicherung durch atomare und konventionelle Abrüstung schien machbar. Sicherheit unter Verzicht auf Offensivwaffen und bei wechselseitiger struktureller Nichtangriffsfähigkeit (Denkschrift S. 42) war zu einer realen sicherheitspolitischen Möglichkeit geworden.

Auf der anderen Seite hatte das Bemühen beider Supermächte, die atomare Abschreckung glaubhaft zu halten, zur Entwicklung zahlreicher sog. taktischer Atomwaffen (nukleare Artillerie, Atomminen) und zu den in kürzester Zeit einsatzbereiten Mittelstreckenraketen und Cruise Missiles geführt. Ein möglicher Angreifer sollte keinen Zweifel daran haben, auf jeder Stufe der Auseinandersetzung mit Atomwaffen konfrontiert zu sein. Kernstück dieser Flexible-Response-Strategie der NATO wurde schließlich die Drohung, sich das Recht vorzubehalten, auf einen konventionellen Angriff als erste Seite mit Nuklearwaffen zu reagieren (First-Use-Option). Die Reichweitenbeschränkung taktischer Waffen und die auf das europäische Gefechtsfeld ausgelegten Mittelstreckensysteme ließen die Befürchtung wachsen, die Supermächte könnten einen auf Mitteleuropa begrenzten Atomkrieg für führbar halten. Die Bereitstellung der superschnellen und zielgenauen Pershing-II schließlich ließ manche Strategen von einem möglichen "Enthauptungsschlag" reden, also von einem Überraschungsschlag, der den sowjetischen Gegner in den ersten 30 Minuten kampfunfähig macht. Die Grenze zwischen reinen Abschreckungswaffen und nuklearen Kriegsführungswaffen war damit faktisch aufgehoben.

b) Der Bund der Ev. Kirchen in der DDR (BEK)

Im Herbst 1982, also mehr als drei Jahre bevor Gorbatschow seinen Plan für eine totale nukleare Abrüstung bis zum Jahr 2000 vorlegte, erklärte die Synode des Bundes Ev. Kirchen in der DDR, daß "eine deutliche Absage an Geist und Logik der Abschreckung... unumgänglich" ist (JK 11/83, S. 621 ff.). Diese Absage hat die Synode des BEK im darauffolgenden Jahr "im Gehorsam gegen Christus" bekräftigt und um die Absage an die "Praxis der Abschreckung" erweitert (aa0). Mit dieser Position haben die DDR-Kirchen das ideologische Kernstück der Nuklearstrategie beider Machtblöcke prinzipiell in Frage gestellt. Damit unterschieden sie sich aber auch deutlich von der Sichtweise der Friedensdenkschrift der EKD in Westdeutschland, welche den Versuch einer Friedenssicherung durch Atomwaffen "weiterhin als eine für Christen noch mögliche Handlungsweise" anerkannte.

Trotzdem kam es 1985 aus Anlaß des 40. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkriegs zu einem gemeinsamen Wort beider Kirchenbünde zum Problem der Atomwaffen. Als Antwort auf die Stationierung der Pershing-II in Württemberg sollten in Thüringen sowjetische Raketen in Stellung gebracht werden, die das Startgebiet der mobilen Pershings in kürzester Zeit atomar verwüsten konnten. Gemeinsam sprachen nun die evangelischen Kirchen im geteilten Deutschland die Überzeugung aus, daß "das System der nuklearen Abschreckung kein dauerhafter Weg zur Friedenssicherung ist, sondern u n b e d i n g t überwunden werden muß"(JK 4/85, S. 186 f.).

Die evangelischen Kirchen in der DDR arbeiteten auf der Basis von 1982 und 1983 - mit Vancouver im Rücken - konsequent weiter. Ihre Verlautbarungen und Handreichungen zur Sache zeichneten sich dadurch aus, daß das vom Evangelium her gewonnene Urteil systematisch durch sicherheitspolitische und militärfachliche Sachargumente untermauert war. Damit machten sie der SED-Staatsführung das Monopol auf Sicherheitspolitik streitig. Den Höhepunkt dieser Entwicklung markiert die Ökumenische Versammlung von Ende April 1989 in Dresden mit dem Ergebnistext zur Friedenssicherung. Unter der Überschrift "Der Übergang von einem System der Abschreckung zu einem System der politischen Friedenssicherung" proklamierten die Delegierten der christlichen Kirchen in der DDR gemeinsam:

"Wir erteilen Geist, Logik und Praxis der auf Massenvernichtungsmitteln gegründeten Abschreckung eine Absage. Eine wirkliche Friedensordnung, die die Sicherheitsinteressen der Völker und Staaten und Staatengemeinschaften gewährleistet, muß auf das untaugliche und unverantwortbare Mittel von Massenvernichtungswaffen endgültig verzichten. Wir wollen den nun endlich beginnenden Übergang zu neuen politischen Formen der Friedenssicherung nachdrücklich unterstützen." (Ökumen. Versammlung - Dokumentation der ASF S. 89)

Ökumenisch bedeutsam bleibt, daß bei diesen Beschlüssen von Dresden die römisch-katholische Kirche in der DDR mitgewirkt hat.

c) Kundgebung der Synode der EKD zur Friedenssicherung (Osnabrück Nov. 1993) und Orientierungspunkte für Friedensethik und Friedenspolitik - ein Beitrag des Rates der EKD (Dez. 1993)

Die fundamental neue Situation nach der Auflösung des Warschauer Paktes beschreibt die Kundgebung der Synode gleich in ihrem ersten Satz: "Durch das Ende des bipolaren Abschreckungssystems sowie die neuen polyzentrischen Konfliktszenarios hat sich die politische Situation und die Friedensverantwortung unserer Kirche tiefgreifend verändert. Kontinuität und Auftragstreue des Friedenszeugnisses und Dienstes der Kirchen müssen sich im Eingehen auf die neuen Herausforderungen bewähren." (EKD-Texte 48, Seite 38). Konkret wird deswegen die "energische Fortsetzung der Abrüstungsverhandlungen" gefordert, "weil große Potentiale an Massenvernichtungsmitteln vorhanden sind und nach Auflösung der Sowjetunion außer Kontrolle zu geraten drohen" (aaO). Im Zuge dessen verlangt die Synode die "Verlängerung, Verstärkung und Erweiterung des Nichtverbreitungsvertrags" und einen umfassenden Teststop für nukleare Waffensysteme, der völkerrechtlich bindend sein muß.

Auffallend zurückhaltend und ausweichend bleibt die EKD-Synode von 1993, wo es um die Strategie der NATO geht. Das Problem des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen wird zwar berührt, aber offensichtlich ist man der Meinung, diese logische Spitze der Abschreckungsphilosophie gehöre mit dem gesamten bipolaren Abschreckungssystem der Vergangenheit an. Deshalb scheint man bereit zu sein, die First-Use-Option als eine Angelegenheit, die sich von selbst erledigen wird, mittelfristig hinzunehmen. Die EKD-Synode stellt fest: "Auch wenn das nukleare Element nicht mehr im Vordergrund des neuen strategischen Konzepts der NATO steht, wurde die Option des Ersteinsatzes nuklearer Waffen beibehalten. Wenn die NATO selbst von einer "Strategie des Übergangs" spricht, müssen die Kirchen weiterhin die Überwindung von Verhältnissen fordern, in denen die nukleare Abschreckung wirksam ist" (aaO S. 39). Für das einzelne soldatische Gewissen, das sich an die vom BEK ausgesprochene Absage an Geist, Logik und Praxis des Abschreckungssystems gebunden weiß, fordert man freilich Verständnis und Toleranz im Rahmen der Bundeswehr ein.

Auch in der Studie "Schritte auf dem Weg des Friedens" wird aufgrund der neuen globalen Situation für totale atomare Abrüstung als einer "ethisch begründet(en) und politisch sinnvoll(en) Maßnahme" (aaO S. 13) plädiert, zugleich aber Skepsis hinsichtlich der Verifikation und globalen Durchsetzung geäußert. Im Rückblick auf die Zeit der Blockkonfrontation dekretiert die Studie ohne nähere Begründung, die "Strategie der nuklearen Abschreckung" sei "in Europa wirksam" gewesen. Dieses sichere Urteil über den glücklichen Ausgang des Kalten Krieges erstaunt. Theologisch und militärisch realistischer scheint hier die Einschätzung von Gen. Lee Butler, dem ehemaligen Oberkommandierenden der Nuklearstreitkräfte der USA, zu sein: "Wir sind im Kalten Krieg dem atomaren Holocaust nur durch eine Mischung von Sachverstand, Glück und göttlicher Fügung entgangen, und ich befürchte, das letztere hatte den größten Anteil daran." (s. Dokumentation S. 25) Im Blick auf die Zukunft bleibt die Studie skeptisch, weil "vollständige atomare Abrüstung vermutlich nicht gelingen (wird), zumal das Wissen um die Herstellung nuklearer Rüstung nicht mehr aus der Welt geschafft werden kann." (aaO S. 13 f). Auch in Zukunft stelle sich deswegen das Problem, was zur Vorbeugung und zur Abwehr nuklearer Erpressung getan werden kann. Befürworter der Fortdauer nuklearer Abschreckungsstrategie können sich durch solche Aussagen halb bestätigt fühlen.

3. Hochrangige Militärs, Politiker und der Internationale Gerichtshof gehen bei der Abschaffung der Atomwaffen den Kirchen voran

a) Initiative hochrangiger Militärs

Die konsequenteste Absage an Geist, Logik und Praxis der nuklearen Abschreckung wurde in den letzten Jahren von dem Mann erteilt, der bis Anfang der 90er-Jahre Chef des legendären Strategischen Bomberkommandos (SAC) der USA war. General Lee Butler trat am 4.12.1996 zusammen mit dem ehemaligen NATO-Kommandierenden Gen. Goodpaster an die Öffentlichkeit, um eine Erklärung von 80 Generalen und Admiralen aus 18 Ländern - darunter zwei weitere ehem. NATO-Oberkommandierende sowie die russischen Generale Gromow, Lebed und Lebedew - zu unterbreiten, in der die totale Abschaffung der Kernwaffen gefordert wird. In der Erklärung heißt es: "Wir wissen, daß Nuklearwaffen, obwohl sie seit Hiroshima und Nagasaki nie mehr angewendet worden sind, eine deutliche und präsente Gefährdung der Menschheit in ihrer nackten Existenz darstellen. Ein immenses Risiko eines Supermacht-Holocaustes gab es während des Kalten Krieges. Zumindest einmal stand die Zivilisation am Rand einer katastrophalen Tragödie. Diese Bedrohung ist jetzt gewichen, jedoch nicht für alle Zeiten - außer, die Nuklearwaffen werden abgeschafft." (Blätter 2/97, S. 255).
So sprechen Insider der Nuklearrüstung und widerlegen damit all jene, die behaupten, die atomare Abschreckung habe doch während der vergangenen Zeit der Blockkonfrontation sicher funktioniert. In seiner Rede nennt Lee Butler sechs Gründe, weshalb es keine Alternative zur vollständigen nuklearen Abrüstung gibt:

- Die monströsen Wirkungen dieser Waffen sind noch nicht wirklich begriffen, denn "die Folgen ihres Einsatzes trotzen der Vernunft, sind jenseits von Zeit und Raum, vergiften die Erde und deformieren ihre Bewohner."

- Atomwaffen bewirken ein Festhalten an Grundsätzen und Praktiken des Kalten Krieges.

- An der Spitze dieser Grundsätze des Kalten Krieges steht unangefochten das Prinzip der Abschreckung, "mit der von ihr vorausgesetzten Feindseligkeit und ihrer Vorliebe für hohe Grade der Alarmbereitschaft bei den Truppen."

- Nach wie vor hält man Kernwaffen für eine probate "Antwort auf einen chemischen oder biologischen Angriff."

- Das "diskriminierende System von Nuklearmächten und Nichtnuklearmächten hat keinen Bestand", wenn eine glaubwürdige Antwort der Nuklearmächte ausbleibt, ihre Arsenale zu eliminieren.

- Unerträglich ist die Aussicht auf eine Welt "voll siedender Feindschaft, die bis zu den Zähnen mit Kernwaffen gerüstet und Geisel verrückter, zum Einsatz derartiger Waffen geneigter Staatsführer ist."

General Butler weiß aus Erfahrung, daß diese Waffen einen schrecklichen Preis verlangen, selbst wenn sie nie genutzt werden. "Kernwaffen als letztes Mittel zur Konfliktlösung hinzunehmen, verdammt die Welt dazu, unter der düsteren Wolke ständiger Angst zu leben. Schlimmer, es legitimiert die mörderischsten Instinkte des Menschen als annehmbares letztes Mittel, wenn denn andere Möglichkeiten der Konfliktlösung scheitern" (aaO S. 164 f.). Butler berichtet davon, "wie elegante Abschreckungstheorien im Härtetest eines drohenden nuklearen Angriffs spröde werden" und er spricht von der "Betäubung durch panische Angst, welche während des Kalten Krieges die Vernunft ausschaltete". (aaO S. 165)

Zusammen mit russischen Generalen hat Lee Butler die wichtigsten nuklearen Abrüstungsschritte am Ende der 80er Jahre und am Anfang der 90er Jahre geplant und durchgeführt. Im Frühjahr 1991 wurden die letzten Mittelstreckensysteme der beiden Supermächte zerstört. Ebenfalls 1991 beschloß die NATO, alle nuklearen Artilleriegeschosse, Atomminen und nuklearen Gefechtsköpfe von Kurzstreckenraketen aus Europa zu entfernen und in den USA zu vernichten. Gleichzeitig zog die UdSSR ihre taktischen Nuklearwaffen zur Vernichtung nach Rußland zurück. Am 31.7.91 wurde der START-I-Vertrag unterzeichnet, der vorsieht, die strategischen Nuklearpotentiale beider Seiten je um ein Drittel zu reduzieren. Bestandteil des Vertrages ist ein dichtes Verifikationsnetz. Der START-II-Vertrag vom 3.1.1993 sieht die weitergehende Reduzierung der strategischen Potentiale bis zum Jahr 2003 vor. Jede Seite soll dann noch über höchstens 3.000 - 3.500 strategische Gefechtsköpfe verfügen. Die internationalen Generale wollen sich damit freilich nicht begnügen. Sie fordern eine raschere Kappung auf 1.000 - 1.500 Nuklearsprengköpfe und die demonstrative Aufhebung von deren Gefechtsbereitschaft. Außerdem halten sie die Bildung atomwaffenfreier Zonen für nützlich.

Lee Butler spricht in einer Rede freilich auch vom "Fenster der Gelegenheit", das jetzt noch geöffnet ist, sich aber rasch wieder schließen könne, wenn die Chance zur totalen Abrüstung der Kernwaffen nicht ergriffen wird. Deswegen ist es sehr erfreulich, daß der Appell der Militärs von entsprechenden Initiativen zahlreicher Politiker, aber auch von vielen Regierungen flankiert wird.

b) Politische Initiativen

In einer "Internationalen Erklärung von politischen Führungskräften", die in Deutschland u.a. von Helmut Schmidt, Alfred Dregger, H.-J. Vogel, Lothar Späth und Angelika Beer unterzeichnet wurde, werden neben anderem folgende konkreten Maßnahmen zur nuklearen Abrüstung gefordert:

- Beendigung der ständigen Einsatzbereitschaft der Atomwaffen durch deutliche räumliche Trennung der Gefechtsköpfe von ihren Trägersystemen;

- Einstellung der Herstellung von spaltbarem Material;

- Stop sämtlicher Atomtests;

- Weitere Reduzierung der Potentiale der Supermächte unabhängig von der Ratifizierung von SALT-II;

- Verpflichtung der anderen erklärten und nichterklärten Atommächte (Indien, Israel, Pakistan), ihre Potentiale in Entsprechung zu den beiden ehemaligen Supermächten zu reduzieren;

- Entwicklung von konkreten Plänen zur endgültigen Abschaffung aller Atomwaffen.

Als zusätzliche und heute mögliche Schritte wird die Rückverlagerung sämtlicher Kernwaffen in ihre Herkunftsländer und ein Verzicht auf den Ersteinsatz von Nuklearwaffen gefordert. Außerdem sollten alle Materialien, die zur Herstellung von Atomwaffen benötigt werden, weltweit erfaßt und unter internationale Kontrolle gestellt werden.

Am 9.6.1998 traten die Außenminister Brasiliens, Ägyptens, Irlands, Mexikos, Neuseelands, Sloweniens, Südafrikas und Schwedens in einer Gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit, um "die zügige Vorbereitung auf die postnukleare Ära" zu fordern, nachdem Indien und Pakistan fast gleichzeitig Nukleartests durchgeführt hatten. Die Vertreter dieser 8 Staaten gehen wie die Canberra-Kommission davon aus, daß "das Vorhaben, Nuklearwaffen auf ewig beibehalten zu können und nie zu benutzen.... der Glaubwürdigkeit entbehrt". Nur die totale Abschaffung dieser Waffen biete Schutz vor jener ständigen Bedrohung. Obwohl es gelungen sei, die chemischen und biologischen Massenvernichtungsmittel zu ächten, seien ein halbes Jahrhundert alle Appelle an die Atomwaffenbesitzer, ihrer eindeutigen Pflicht zur nuklearen Abrüstung nachzukommen, vergeblich gewesen. Doch nun seien die Nuklearmächte auch durch den Internationalen Gerichtshof aufgefordert, unverzüglich Verhandlungen über eine kontrollierte nukleare Abrüstung zu beginnen. Als erste Schritte fordern die 8 Außenminister "den gegenwärtigen Auslösungsmechanismus aufzugeben durch Verfahren zur Aufhebung der Alarmbereitschaft und zur Deaktivierung ihrer Waffen" (s. Blätter 8/98, S. 1015 ff.). Auch sie fordern das Verbot der Produktion von spaltbarem Material. Sollten die beiden Kontrahenten auf dem indischen Kontinent zusammen mit dem Atomwaffenbesitzer Israel als offizielle Atomwaffenstaaten anerkannt werden, müßten die fünf offiziellen Atomwaffenstaaten endlich mit der Verpflichtung, die sie mit dem Non-Proliferationsvertrag 1968 eingegangen sind, ernstmachen, nämlich "in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle." (Art. VI des Vertrags)

c) Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 8.7.1996

Der soeben zitierte Satz aus dem Nichtverbreitungsvertrag wird im Rechtsgutachten des IGH vom 8.7.96 aufgenommen und zur völkerrechtlich verbindlichen Norm erhoben. Außerdem kommt das Gericht zu dem Schluß, "daß die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen generell gegen das Völkerrecht und insbesondere gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts verstoßen." (Vgl. in "Atomwaffen abschaffen" S. 163 ff.). Gerade auch als sogenannte politische Drohwaffe zur Abschreckung vor einem potentiellen Angriff dürfen demnach Atomwaffen nicht mehr verwendet werden.

Hinsichtlich des Gewichtes und der Verbindlichkeit der Entscheidungen des IGH muß beachtet werden, daß der International Court of Justice wie der Sicherheitsrat und die Vollversammlung der UN ein Hauptorgan der Vereinten Nationen ist, das nach dem Klageverfahren und nach dem Gutachtenverfahren tätig werden kann, wenn ein entsprechender Antrag eines UN-Organs vorliegt. Während die im Klageverfahren ergehenden Urteile unmittelbar Zwangswirkung haben, kommt Urteilen aus Gutachtenverfahren das Gewicht einer völkerrechtlich verbindlichen Norm zu.

Gegen großen politischen und auch finanziellen Druck der Atomwaffenstaaten und ihrer Verbündeten verlangte die UN-Vollversammlung am 15.12.1994 mit einer Mehrheit von 78 Ja- zu 48 Nein-Stimmen vom IGH die Prüfung der Völkerrechtsmäßigkeit des Einsatzes von Atomwaffen sowie auch der Androhung eines Nuklearwaffeneinsatzes (Resolution 49-75K).

Die zitierten beiden wichtigsten Entscheidungen des Rechtsgutachtens des IGH binden mit ihrem normativen Charakter gemäß Art. 25 GG alle Organe des Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland. Der Richterspruch hat so möglicherweise unmittelbare Auswirkung auf die Bundeswehr, da ¤10 Abs. 4 des Soldatengesetzes bestimmt, daß Vorgesetzte nur unter Beachtung der Regeln des Völkerrechts, der Gesetze und der Dienstvorschriften Befehle erteilen dürfen.

Auch die Rechtmäßigkeit der Lagerung von alliierten Atomwaffen auf deutschem Boden in Büchel, Brüggen, Memmingen, Ramstein und Spangdahlem ist durch das IGH-Urteil in Frage gestellt. Denn abgesehen davon, daß für einen Teil dieser Nuklearwaffen sechs deutsche Tornado-Staffeln vorgesehen sind, haben diese Waffen als integrale Bestandteile der NATO-Strategie durch ihre bloße Existenz den Charakter einer Androhung von nuklearer Gewalt.

Manche Kommentatoren des IGH-Rechtsgutachtens weisen darauf hin, daß die Entscheidung über die Völkerrechtswidrigkeit der Androhung eines Nuklearwaffeneinsatzes nur mit Stimmengleichheit der Richter (7:7) ergangen sei. Doch muß berücksichtigt werden, daß drei der Richter deswegen mit Nein stimmten, weil sie ausgedrückt haben wollten, daß der Einsatz von und die Drohung mit Nuklearwaffen nicht nur generell, sondern ausnahmslos dem Völkerrecht zuwiderläuft. (s. zum IGH-Urteil Olaf Feldmann in: Blätter...9/96, S. 1045 ff.)

4. Neue Zukunft der Kernwaffen in der künftigen Strategie der NATO

Die Bundesrepublik Deutschland gehört nicht zu den Nuklearmächten, erhielt aber im Kalten Krieg nicht zuletzt auf Drängen des ehemaligen Verteidigungsministers F.J. Strauß dadurch "nukleare Teilhabe", daß sie in die nukleare Einsatzplanung einbezogen wurde und selbst Trägersysteme für Kernwaffen bereithält. Trotz des Abzugs der Atomminen, der atomaren Kurzstrecken- und Mittelstreckensysteme hat sich an dieser Einbindung unseres Landes nichts geändert.

Am 24. April 1999 beschloß das NATO-Bündnis ein neues Strategiekonzept, das sich inhaltlich eng an die neue strategische Planung der USA anschließt.
Kerngedanke der neuen Militärstrategie, die für die nächsten Jahrzehnte entworfen wurde, ist der alte Gedanke der möglichst überlegenen Abschreckung. In den Zeiten des Gegensatzes zur Sowjetunion hielt man die Drohung mit der sicheren Vernichtung des Gegners durch Nuklearwaffen für unentbehrlich, weil man vorgab, zur Verteidigung des Bündnisgebietes gegenüber den Armeen des Ostblocks reiche die konventionelle Rüstung nicht aus.

Nach Art. 5 und 6 des Washingtoner Vertrags ist die Verteidigung der Bündnisländer der alleinige Zweck der NATO. Doch diese Selbstbeschränkung auf reine Verteidigungsaufgaben soll nun aufgehoben werden. So wird das Bündnis in Zukunft zuständig sein

- für das gesamte "sicherheitspolitische Umfeld im euro-atlantischen Raum"

- für die Gewährleistung dessen, daß in dieser Weltgegend "kein Staat in der Lage ist, einen andern Staat durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt einzuschüchtern oder einem Zwang auszusetzen"

- für "wirksame Konfliktverhütung und aktive Krisenbewältigung auch durch Krisenreaktionseinsätze" (Strat. Konz. 10)

Zwar wird der Abrüstung und der Rüstungskontrolle eine wichtige Rolle bei der Konfliktverhütung zugemessen (Strat. Konz. 19), doch soll auch nach dem weltweiten Verbot chemischer und biologischer Waffen einer Bedrohung mit ABC-Waffen durch Abschreckung mit Kernwaffen begegnet werden. überdies soll das Bündnis fähig sein, "auf Terrorakte, Sabotage oder organisiertes Verbrechen sowie auf Unterbrechung der Zufuhr lebenswichtiger Ressourcen" (aaO 24) wirksam zu reagieren.

Diese immense sachliche und räumliche Ausweitung der Zuständigkeit des atlantischen Militärbündnisses läßt das neue Strategiekonzept von einem "breit angelegten sicherheitspolitischen Ansatz" sprechen, von dem aus die "grundlegenden sicherheitspolitischen Aufgaben" entworfen werden (aaO 25). So muß die NATO in Zukunft sich fähig erweisen, "durch nicht unter Artikel 5 fallende Krisenreaktionseinsätze zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung beizutragen" (aaO 29) um damit eine "kohärente Reaktion des Bündnisses auf alle möglichen Eventualfälle" (aaO) gewährleisten zu können.

In dem beschriebenen Rahmen der alten und neuen Aufgaben des Bündnisses wird auch in Zukunft den Nuklearwaffen entscheidende Bedeutung beigemessen. So konstatiert Ziffer 46 des Strategiekonzeptes: "Um den Frieden zu wahren und einen Krieg und auch jegliche Form von Pression zu verhindern, wird das Bündnis für die vorhersehbare Zukunft eine geeignete Zusammensetzung nuklearer und konventioneller Streitkräfte beibehalten... Einzig Kernwaffen machen die Risiken jeglicher Aggression unkalkulierbar und unannehmbar. Sie sind daher nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Wahrung des Friedens" (aaO 46).

Vertraglich geregelte und international überwachte totale atomare Abrüstung wird nicht in Erwägung gezogen, hingegen soll zur Abwehr potentieller Bedrohungen durch raketengestützte ABC-Waffen aufs neue an einer antiballistischen Flugkörperabwehr gearbeitet werden (aaO 56). Zusammenfassend stellt das neue Strategiekonzept über die neue Rolle der Nuklearwaffen folgendes fest: "Der grundlegende Zweck der Nuklearwaffen ist politischer Art... Nukleare Streitkräfte werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen, indem sie dafür sorgen, daß ein Angreifer im Ungewissen darüber bleibt, wie die Bündnispartner auf einen militärischen Angriff reagieren würden. Sie machen deutlich, daß ein Angriff jeglicher Art keine vernünftige Option ist" (aaO 62). Dabei sollen zum Droh- und Abschreckungspotential des Bündnisses die strategischen Nuklearsysteme der USA (Bomber und Unterseeboote), die Atomraketen Frankreichs und Großbritanniens, aber auch die auf dem Gebiet europäischer Bündnispartner stationierten amerikanischen Atomwaffen gehören. Letztere sollen ausdrücklich beibehalten werden. "Sie bestehen (wie in Deutschland - Erg.d.Verf.) aus nuklear und konventionell bestückten Luftfahrzeugen und einer kleineren Zahl von Trident-Gefechtsköpfen des Vereinigten Königreichs" (aaO Ziff. 64).

Die Parallelen zwischen der von den amerikanischen katholischen Bischöfen kritisierten nationalen Strategie der USA und dem neuen strategischen Konzept der NATO liegen auf der Hand. Hier wie dort sind Nuklearwaffen nicht nur zur Abschreckung eines nuklearen Angriffes vorgesehen, sondern auch zu dem Zweck, um tatsächlichen oder potentiellen Besitzern von nicht-atomaren Massenvernichtungsmitteln mit dem für sie nicht kalkulierbaren Einsatz von Atomwaffen wirksam drohen zu können. Ganz ausdrücklich wird die first-use-Option auch Staaten oder Machtgruppen gegenüber zur Geltung gebracht, die nicht mit einem atomaren Gegenschlag drohen können.

Fazit: Nach dem neuen strategischen Konzept des NATO-Bündnisses gelten Nuklearwaffen als für die Sicherheit des Bündnisses unentbehrliche Elemente, die für die nächsten Jahrzehnte unbedingt beibehalten werden sollen.

Daß über die nuklearen Elemente der neuen NATO-Strategie auch nach deren Annahme durch die Regierungschefs und Außenminister der 19 Mitgliedsländer noch nicht das letzte Wort gesprochen sein muß, läßt sich freilich manchen Absichtserklärungen des Kommuniques der Staats- und Regierungschefs der NATO-Staaten vom 24.4.1999 entnehmen. So heißt es z.B. in Ziffer 32 dieses Kommuniques: "Als Teil ihres breitangelegten Ansatzes zur Sicherheit unterstützt die NATO aktiv die Rüstungskontrolle und Abrüstung sowohl auf konventionellem als auch auf nuklearem Gebiet, und führt ihren Ansatz gegen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme fort. Im Lichte der strategischen Entwicklungen insgesamt und der abnehmenden Bedeutung nuklearer Waffen wird die Allianz Optionen für vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen, die Verifikation, die Nichtverbreitung sowie die Rüstungskontrolle und Abrüstung ins Auge fassen. Der ständige NATO-Rat wird den Ministern im Dezember (1999) einen Prozeß zur Überlegung über solche Optionen vorschlagen. Wir unterstützen vertiefte Konsultationen mit Rußland auf diesen und anderen Gebieten im Ständigen NATO-Rußland-Rat sowie mit der Ukraine in der NATO-Ukraine-Kommission und mit anderen Partnern im EAPR." Die Kirchen sollten nicht versäumen, sich durch eigene Stellungnahme in diesen von der Bundesregierung erwirkten Konsultationsprozeß einzuschalten (s.o. II).

5. Die neue Situation erfordert eine neue Antwort auf das Problem einer Friedenssicherung mit nuklearer Drohung

Inzwischen hat sich Europa durch den Bosnienkonflikt und durch den Krieg um den Kosovo gründlich verändert. Jetzt muß erneut überprüft werden, ob die alten und neuen nuklearen Optionen des NATO-Bündnisses der Friedenssicherung entsprechen, die wir für das nächste Jahrhundert suchen.

a) Den Nuklearwaffen ist im neuen Strategiekonzept der NATO eine erweiterte Rolle zugedacht

Ende 1993 waren Synode und Rat der EKD davon ausgegangen, das nukleare Element stehe nicht mehr im Vordergrund des strategischen Konzeptes der Militärallianz und die Weichen seien in Richtung auf eine allgemeine nukleare Abrüstung gestellt. Durch die in den letzten zehn Jahren entwickelte neue Strategie der USA sowie durch das soeben verabschiedete neue Strategische Konzept des Nordatlantischen Bündnisses wird deutlich, daß

- Kernwaffen auf Dauer zentraler Bestandteil der Bündnisstrategie bleiben sollen und man sie keineswegs nach einer Übergangszeit vollkommen abschaffen will

- Nuklearwaffen nicht mehr allein der Abschreckung eines Angriffes mit Atomwaffen dienen, sondern erwogen wird, mit dem Einsatz der Kernwaffen auch Staaten zu drohen, die eventuell zu einer Aggression oder Pression mit nichtnuklearen Massenvernichtungsmitteln bereit sind

- die beschriebene Erweiterung der nuklearen Option aufs engste im Zusammenhang mit der räumlichen und inhaltlichen Ausweitung der Sicherheitsaufgaben steht und das Strategiepapier selbst keine Beschränkung vornimmt, für welche Segmente des aufgespreizten Bedrohungsszenarios die Drohung mit dem Einsatz von Kernwaffen von vornherein ausgeschlossen sein soll.

b) Die Selbstbindung des Bündnisses an die Normen der UN-Charta bleibt unbestimmt

Die Bestimmung der UN-Charta, wonach primär der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zuständig ist, wird zwar im Strategiekonzept (Ziff. 15) bekräftigt, doch wird im ganzen Dokument vermieden, die Kooperation mit diesem wichtigsten UN-Organ näher zu bestimmen oder z.B. der beabsichtigten Zusammenarbeit mit der WEU klar vorzuordnen.

Ebenso vermißt man in den Abrüstungspassagen Hinweise auf die völkerrechtliche Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung, die aus dem Nichtverbreitungsvertrag und dem völkerrechtlich verbindlichen Gutachten des Internationalen Gerichtshofes hervorgeht.

c) Obwohl die reale Bedrohung des Bündnisses durch einen konventionellen Angriff als "höchst unwahrscheinlich" (Ziff. 10) eingeschätzt wird, wird im Strategiekonzept das Prinzip der Abschreckung, die Nuklearwaffen einschließt, konsequent ausgeweitet.

Der beschriebenen Ausdehnung der Zuständigkeit der NATO für den ganzen euro-atlantischen Raum und dessen Randzonen sowie der breiten Palette von Bedrohungen und Risiken, denen es wirksam zu begegnen gilt, entspricht das sog. Streitkräftedispositiv, das sowohl zur Bündnisverteidigung wie zu gleichzeitigen Krisenreaktionseinsätzen außerhalb des Bündnisgebietes befähigen soll. In diesem weitgesteckten Rahmen scheinen die Atomwaffen unentbehrlich zu sein, denn "einzig Kernwaffen machen die Risiken jeglicher Aggression (und Pression - Erg.d.Verf.) unkalkulierbar und unannehmbar" und deswegen sind sie "unverzichtbar" (Ziff. 46).

Konzipiert sind die Atomwaffen zwar nach wie vor als sog. "politische" Waffen (Ziff. 62), mit denen "nur" gedroht werden soll. Da aber Drohung glaubhaft gemacht werden muß, wird der Einsatz von Atomwaffen nach wie vor mit der first-use-Option verbunden. Diese hat ihren Charakter aber total dadurch verändert, daß ein konventioneller Angriff auf das Bündnis ausgeschlossen werden kann. Nunmehr behält man sich den Einsatz atomarer Systeme nicht nur als Antwort auf einen Angriff mit nichtatomaren Massenvernichtungsmitteln vor, sondern bereits für die Abwendung eines derartigen Angriffs.

Indem also präventive Nuklearschläge ohne das Risiko einer entsprechenden Vergeltung durch die Gegenseite für denkbar gehalten werden, wird die Schwelle zum tatsächlichen Einsatz von Atomwaffen erheblich gesenkt. Damit verlieren aber die Kernwaffensysteme ihren Charakter als reine Kriegsverhinderungswaffen endgültig und werden zu Kriegsführungswaffen, denen freilich sämtliche Merkmale der inzwischen völkerrechtlich verbotenen biologischen und chemischen Waffen anhaften.

Der Ehrgeiz der neuen NATO-Strategie, omnipotent zu sein und für alle möglichen Krisen und Bedrohungen eine alle potentiellen Gegnern überlegene militärische Antwort parat zu haben, wird die Kernwaffenbesitzer außerhalb des Bündnisses nur motivieren können, ihre nukleare Bewaffnung beizubehalten, um damit dem nuklearen Konzept der NATO ungewollt die sonst fehlende Plausibilität zu liefern.

d) Geist und Logik atomarer Abschreckung erzeugen nicht nur das trügerische Gefühl einer totalen Sicherheit, sondern erfordern auch ein absolutes Feindbild. Denn nur gegen absolute Feinde scheint der Einsatz der absoluten Waffe gerechtfertigt.

Gen. Lee Butler hat eindringlich darauf hingewiesen, daß Abschreckung mit Atomwaffen "mit der von ihr vorausgesetzten Feindseligkeit" aufs engste zusammenhängt: "Kernwaffen als letztes Mittel zur Konfliktlösung hinzunehmen, verdammt die Welt dazu, unter einer dunklen Wolke ständiger Angst zu leben. Schlimmer, es legitimiert die mörderischsten Instinkte der Menschen als annehmbares letztes Mittel, wenn denn andere Möglichkeiten der Konfliktlösung scheitern" (aaO S. 164 f).

Die Tatsache, daß die Folgen des Einsatzes dieser monströsen Waffen noch gar nicht begriffen sind, weil sie "der Vernunft trotzen" (aaO S. 164), wird ihren Einsatz im Ernstfall nicht verhindern, sonder eher wahrscheinlicher machen. Ein letztes Mittel will man letztlich auch einsetzen können. Und wenn dieses letzte Mittel vom übermächtigen NATO-Bündnis als höchste Sicherheitsgarantie betrachtet wird, werden atomare Schwellenländer erst recht alles dransetzen, in den Besitz dieser absoluten Wunderwaffe zu gelangen.

6. Die Herausforderung ist da - die Zeit drängt

Nach den erfolgreichen Nukleartests ihres Landes im vergangen Sommer schrieb die weltweit bekannte indische Autorin Arundhati R o y ("Der Gott der kleinen Dinge") in einem Essay: "Die Atombombe ist das antidemokratischste, antinationalste, antimenschlichste sowie vom Bösen inspirierteste Ding, das je von Menschen produziert worden ist. Wenn Sie gläubig sind, dann denken Sie daran, daß diese Bombe die Herausforderung des Menschen an Gott ist. Sie lautet ganz einfach: Wir haben die Macht, alles zu zerstören, was Du geschaffen hast. Und wenn Sie nicht gläubig sind, betrachten Sie es so: Diese unsere Welt ist vier Milliarden sechshundert Millionen Jahre alt. Sie könnte an einem Nachmittag zu Ende sein." (Junge Kirche 1/99 S. 31)

An dieser Bewertung der indischen Christin anknüpfend kann formuliert werden: Die Bereitstellung von Nuklearwaffen und die Drohung mit ihrem Einsatz steht in absolutem Gegensatz zur Feindesliebe Gottes, welche die Mitte des Evangeliums ist (vgl. EKD-Texte 48, S. 6).

Heute stehen Synode und der Rat der EKD vor derselben Herausforderung wie die amerikanischen Pax-Christi-Bischöfe im vergangen Jahr. Die Antwort unserer Kirche auf die neue Nuklearstrategie des NATO-Bündnisses sollte bereits für die von der Allianz für das Spätjahr 1999 in Aussicht gestellte offene Diskussion über Fragen der Nuklearstrategie vorliegen. Eine Stellungnahme der EKD hätte umso mehr Gewicht, wenn sie im Gleichklang mit dem Wort der amerikanischen Bischöfe und gemeinsam mit der Deutschen Bischofskonferenz erfolgte und zugleich ein umfassender Diskussionsprozeß im Rahmen der Konferenz Europäischer Kirchen und des Ökumenischen Rates angestoßen werden könnte.

Die Zeit drängt, denn viele Zeichen deuten darauf hin, daß sich das "Fenster der Gelegenheit", von dem Gen. Lee Butler sprach, wieder zu schließen beginnt.

IV. Anhang: Dokumente

Dokument 1

Vollversammlung des ÖRK, Vancouver 1983

"Wir glauben, daß die Zeit gekommen ist, daß die Kirchen klar und eindeutig erklären, daß sowohl die Herstellung und Stationierung als auch der Einsatz von Atomwaffen ein Verbrechen gegen die Menschheit darstellen und daß ein solches Vorgehen aus ethischer und theologischer Sicht verurteilt werden muß. Die Frage der Atomwaffen ist aufgrund ihrer Tragweite und der drohenden Gefahren, die sie für die Menschheit mit sich bringt, eine Frage christlichen Gehorsams und der Treue zum Evangelium. Wir sind uns bewußt, daß eine solche Erklärung der Kirchen nicht zur Abschaffung von Atomwaffen führen wird. Aber sie wird die Kirchen und ihre Mitglieder zu einer grundlegenden Prüfung ihrer eigenen stillschweigenden oder offenen Unterstützung politischer Positionen veranlassen, die indirekt oder direkt auf dem Besitz und dem Einsatz dieser Waffen aufbauen."
Wir rufen die Kirchen dringend auf, ihre Regierungen - und zwar vor allem die Regierungen derjenigen Länder, die über Atomwaffen verfügen oder die die Fähigkeit dazu haben - nachdrücklich aufzufordern, ein völkerrechtliches Instrument auszuarbeiten und zu ratifizieren, mit dem sowohl der Besitz als auch der Einsatz von Atomwaffen als Verbrechen gegen die Menschheit geächtet wird.
(.... an international legal instrument which would outlaw as a crime against humanity the possession as well as the use of nuclear arms.).

Dokument 2

Ökumenische Versammlung, Dresden 1989

(1) Beim Anblick der Stadt Jerusalem, so berichtet es das Lukas-Evangelium, ruft Jesus aus: "Wenn doch auch du an diesem Tag erkannt hättest, was dir Frieden bringt" (Lk 19,42).

Diese Mahnung gilt uns auch heute. Wir leben in einer Zeit des Übergangs, in der die Abschaffung der Institutionen des Krieges in Europa und weltweit geboten, vielleicht erstmals in der Menschheitsgeschichte aber auch möglich wird. Wir brauchen eine neue Friedensordnung, und die Wege zu ihrer Realisierung zeichnen sich ab: Verzicht auf den Einsatz militärischer Gewalt als Mittel der Konfliktlösung, Abbau der immer unkontrollierbarer werdenden und nicht länger zu verantwortenden Waffenarsenale und zugleich Entwicklung stabiler politischer Instrumentarien des Interessenausgleichs, der Vertrauensbildung und Stärkung des Bewußtseins der gemeinsamen Verantwortung. Dazu wollen wir mit unseren Einsichten und mit unseren oft nur kleinen Schritten in der Nachfolge Jesu beitragen.

(2) Ein Krieg heute in Europa würde zu allerschwersten Zerstörungen der Existenzgrundlagen menschlicher Zivilisation, in Mitteleuropa voraussichtlich zur Zerstörung des Lebens überhaupt führen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wäre eine globale nukleare Katastrophe die Folge. Wir wissen, daß dennoch in unserer Welt unter Menschen noch nicht auf Androhung und Ausübung von Gewalt verzichtet wird. Dieser Realität muß auch die Bewertung der legitimen Sicherheitsinteressen von Völkern und Staaten Rechnung tragen. So werden begrenzte militärische Fähigkeiten in Europa noch auf längere Sicht bestehen. Unsere gegenwärtigen Sicherheitssysteme und die Mittel zu ihrer Aufrechterhaltung sind allerdings Ausdruck einer absoluten Perversion von Sicherheit. Auf militärischem Gebiet hat diese Pervertierung Gestalt gewonnen im Prinzip der Abschreckung durch Massenvernichtungswaffen, das auf dem unkalkulierbaren Risiko einer in sich widersprüchlichen Drohung mit gesicherter gegenseitiger Zerstörung beruht. Seine Folgen stehen uns deutlich vor Augen:
- Das Wissen um die Möglichkeit der gegenseitigen Zerstörung hat immer wieder zu Versuchen geführt, Erstschlagskapazitäten und damit die Fähigkeit zum Sieg zu erlangen. Jeder solche Versuch hat in sich die Tendenz zu offensiven Kriegsführungsstrategien.
- Das Abschreckungssystem wird darum ständig und mit innerer Notwendigkeit durch einen immensen Rüstungswettlauf stabilisiert. Die dadurch gewonnene scheinbare Sicherheit bringt auch ohne Krieg Vernichtung durch Verelendung großer Teile der Welt und durch die wachsende Unfähigkeit, lebensbedrohliche ökologische Probleme zu lösen.
Im Zuge des Rüstungswettlaufs werden die militärischen Mittel zur Gewinnung der scheinbaren Sicherheit zunehmend automatisiert von der "Vorwarnung" bis zum "Einsatz". Für den Fall einer Krisensituation wird der Ausbruch eines Nuklearkrieges durch technisches oder menschliches Versagen zunehmend wahrscheinlich.
- Schließlich wären die politischen Handlungsmöglichkeiten im Falle eines militärischen Konfliktes eingeschränkt. Bereits jetzt halten sie Belastungen immer weniger stand.
(3) Wir erteilen Geist, Logik und Praxis der auf Massenvernichtungsmittel gegründeten Abschreckung eine Absage. Eine wirkliche Friedensordnung, die die Sicherheitsinteressen der Völker und Staaten und Staatengemeinschaften gewährleistet, muß auf das untaugliche und unverantwortbare Mittel von Massenvernichtungswaffen endgültig verzichten. Wir wollen den nun endlich beginnenden Übergang zu neuen politischen Formen der Friedenssicherung nachdrücklich unterstützen.

Quelle: ASF/Pax Christi (Hrsg): Ökumenische Versammlung - Dokumentation. 1989.

Dokument 3

Erklärung katholischer Bischöfe: Die Moralität der nuklearen Abschreckung

Eine Beurteilung von 75 Pax-Christi-Bischöfen aus den USA anläßlich des 15. Jahrestages des Hirtenbriefes "Die Herausforderung des Friedens - Gottes Verheißung und unsere Antwort".

Liebe Brüder und Schwestern im Herrn!

Wir, die unterzeichnenden Katholischen Bischöfe der Vereinigten Staaten von Amerika und Mitglieder von Pax Christi USA, wenden uns in einer drängenden moralischen Angelegenheit an Euch: Es geht darum, daß unser Land nach wie vor Kernwaffen besitzt, entwickelt und Vorkehrungen für Ihren Einsatz trifft. In den letzten 15 Jahren haben wir, die Katholischen Bischöfe der Vereinigten Staaten, insbesondere im Hinblick auf den Kalten Krieg widerstrebend zugegeben, daß Kernwaffen möglicherweise eine gewisse moralische Berechtigung haben, allerdings nur unter der Voraussetzung, daß die nukleare Abrüstung angestrebt wird. Heute sind wir zu der aufrichtigen Überzeugung gelangt, daß diese Berechtigung inzwischen fehlt.

1983 hat die Katholische Bischofskonferenz der USA in dem Hirtenbrief "Die Herausforderung des Friedens - Gottes Verheißung und unsere Antwort" um eine Antwort auf die einzigartige moralische Herausforderung gerungen, vor die uns die Kernwaffen stellen. Vor 15 Jahren haben wir festgestellt, daß der Einsatz von Kernwaffen moralisch nicht zu rechtfertigen ist, da diese Waffen ein unvorstellbar großes Zerstörungspotential haben und unterschiedslos töten.

Diese Bewertung äußerten wir im Einklang mit dem vorherrschenden Bewußtsein in der Welt. Jetzt bekräftigen wir diese Bewertung. Kernwaffen dürfen niemals eingesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß die Provokation sein mag oder welche militärischen Ziele verfolgt werden.

Abschreckung
Vor 15 Jahren teilten wir die Einschätzung von Papst Johannes Paul II, daß unter den damaligen Umständen der Besitz dieser Waffen zur Abschreckung gegen den Einsatz von Kernwaffen durch andere moralisch annehmbar sein könnte, allerdings nur vorübergehend, und nur, wenn die Abschreckung mit deutlichen Schritten zu einer fortschreitenden Abrüstung gekoppelt ist. Wir haben die nukleare Abschreckung nur unter strengen Bedingungen für moralisch hinnehmbar gehalten. Unsere Billigung setzte die Einhaltung von drei Kriterien voraus:

1. Die Abhängigkeit von der Abschreckungsdoktrin darf nur vorübergehend bestehen. Wir haben damals betont: "Sie ist unserer Ansicht nach nicht als langfristige Grundlage für den Frieden angemessen."

2. Kernwaffen dürfen vorübergehend nur zu dem Zweck vorgehalten werden, "den Einsatz von Kernwaffen durch andere (zu) verhindern".

3. Die Abhängigkeit von der Abschreckung ist "nicht als ein Ziel an sich, sondern als ein Abschnitt auf dem Weg einer fortschreitenden Abrüstung" anzusehen.

In unserer Erklärung "Die Ernte der Gerechtigkeit wird im Frieden gesät" anläßlich des 10. Jahrestages haben wir weiterhin ausgeführt, daß "fortschreitende Abrüstung" eine Verpflichtung zur vollständigen Abschaffung der Kernwaffen bedeuten muß, und zwar nicht nur als Idealvorstellung, sondern als konkretes politisches Ziel.

Eine neue Situation
1998 stellt sich die globale Situation deutlich anders dar als noch vor wenigen Jahren. Das Kernwaffenarsenal wurde im Kalten Krieg als äußerstes Verteidigungsmittel in einem ideologischen Konflikt entwickelt und aufrechterhalten, einem Konflikt, in dem sich zwei historische Kräfte feindlich gegenüberstanden - der Kapitalismus im Westen und der Kommunismus im Osten. Das Ausmaß des Konfliktes ergab sich aus der gegenseitigen Ausschließlichkeit der jeweiligen Ideologie. Kernwaffen und die Politik der gegenseitig gesicherten Zerstörung (Mutual Assured Destruction) wurden als unausweichliche Folge dieses speziellen Kampfes hingenommen. Inzwischen hat sich die Sowjetunion aufgelöst. Die USA unterstützen heute den demokratischen Nachfolgestaat der Sowjetunion, die Russische Föderation, bei der Beseitigung eben jener Kernwaffen, die noch vor kurzem zu unserer Zerstörung bereit standen. Dennoch haben die Waffen des Kalten Krieges, die im Verlauf dieses Kampfes angehäuft wurden, den Kampf selbst überlebt und suchen heute nach neuen Rechtfertigungen und nach neuen Aufgaben.

Allerdings brachte das Ende des Kalten Krieges auch neue Hoffnung. Die ganze Welt ist sich einig in den konkreten Bemühungen, die Kernwaffen zu bannen - wie zuvor schon die biologischen und chemischen Waffen und kürzlich die Anti-Personen-Minen. Als ein Beispiel dafür verweisen wir auf die dramatische Erklärung, die im Dezember 1996 von 61 pensionierten Generalen und Admiralen - viele von ihnen hatten in der nuklearen Befehlskette in unserem Land höchste Positionen inne - abgegeben wurde und aussagt, daß diese Waffen unnötig sind, zur Destabilisierung beitragen und verboten werden sollten. Außerdem weisen wir auf das historische Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofes vom Juli 1996 hin, das zu dem Schluß kam, "daß die Bedrohung durch oder Anwendung von Atomwaffen generell im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlichen Regeln des internationalen Rechts und insbesondere den Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts stehen würde". Der IGH entschied weiterhin: "Es gibt eine Verpflichtung, Verhandlungen in gutem Glauben fortzusetzen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen."

Darüber hinaus hat auch der Heilige Stuhl die Kernwaffen deutlicher verurteilt und ihre Abschaffung verlangt. Wir anerkennen diese neue Situation und stimmen dem Heiligen Stuhl zu, der sich wie folgt geäußert hat: "Wenn es möglich ist, biologische Waffen, chemische Waffen und jetzt auch Landminen abzuschaffen, so muß dies auch mit Kernwaffen möglich sein. Keine andere Waffe bedroht den Frieden, den wir für das 21. Jahrhundert herbeisehnen, so sehr wie die Kernwaffe. Wir sollten uns durch die Größe dieser Aufgabe nicht davon abhalten lassen, alle Anstrengungen zu unternehmen, die für die Befreiung der Menschheit von dieser Geisel erforderlich sind."

Leider wurden die politischen Umwälzungen in der Nachfolge des Kalten Krieges nicht von gleichermaßen weitreichenden Veränderungen in der militärischen Planung bezüglich der Entwicklung und Stationierung von Kernwaffen begleitet. Für uns besteht kein Zweifel, daß die momentane Politik der USA kein entscheidendes Engagement für die fortschreitende nukleare Abrüstung vorsieht. Ganz im Gegenteil: Die nukleare Einsatzdoktrin wurde seit dem Kalten Krieg ausgeweitet und schließt jetzt neue Aufgaben ein, die weit über die bisherige Rolle der Abschreckung vor einem nuklearen Angriff hinausgehen. Die USA behalten sich das Recht eines Ersteinsatzes von Kernwaffen vor, einschließlich vorbeugender Angriffe auf Länder, die selbst keine Kernwaffen besitzen. "Flexible Zielplanungsstrategien" richten sich gegen Länder in der Dritten Welt; es gibt inzwischen eine neue Anordnung, gemäß der Kernwaffen vorbeugend oder als Antwort auf den Einsatz chemischer und biologischer Waffen oder bei einer Bedrohung US-amerikanischer Interessen eingesetzt werden können. Die erweiterte Rolle, die der nuklearen Abschreckung der USA zugewiesen wurde, ist nicht annehmbar.
(...)

Moralische Schlußfolgerungen
Leider ist es für uns offensichtlich, daß unsere strengen Bedingungen für die moralische Annehmbarkeit der nuklearen Abschreckung nicht eingehalten werden. Dies gilt besonders für folgende Punkte:

1. Die nukleare Abschreckungspolitik wurde institutionalisiert. Sie gilt nicht länger als Politik des Obergangs, sondern wurde vielmehr genau zu der "langfristigen Grundlage für den Frieden", die wir 1983 entschieden abgelehnt haben.

2. Die Rolle der nuklearen Abschreckung wurde nach dem Kalten Krieg weit über die enge Rolle zur Abschreckung gegen den Einsatz von Kernwaffen durch andere Staaten hinaus ausgedehnt. Die Rolle, die Kernwaffen jetzt spielen, schließt eine ganze Palette von Einsatzoptionen im globalen Maßstab ein, bis hin zur Abwehr der Bedrohung durch biologische und chemische Waffen und zum Schutz lebenswichtiger nationaler Interessen im Ausland.

3. Obwohl die USA und die Republiken der ehemaligen Sowjetunion in den vergangenen Jahren einen Teil ihrer riesigen überflüssigen Kernwaffenarsenale verschrottet haben, hat zumindest unser Land keine Absicht und nicht das politische Ziel, diese Waffen vollständig abzuschaffen. Ganz im Gegenteil beabsichtigen die USA, die nukleare Abschreckung auf unbestimmte Zeit aufrechtzuerhalten.

Aufruf zur Liebe im Evangelium
Als Bischöfe der Katholischen Kirche in den USA obliegt es uns, direkt zu der Politik und den Handlungen unseres Landes Stellung zu beziehen. Wir melden uns jetzt aus Liebe zu Wort, aus Liebe nicht nur für diejenigen, die als Opfer nuklearer Gewaltanwendung leiden Lind sterben würden, sondern auch für diejenigen, die die entsetzliche Verantwortung für die Entfesselung dieser abscheulichen Waffen tragen würden. Wir sprechen aus Liebe für die Menschen, die leiden, weil sich Produktion und Tests der Kernwaffen in ihren Gemeinden gesundheitsschädlich auswirken. Wir sprechen aus Liebe für diejenigen, denen es am Nötigsten fehlt, weil für die fortgesetzte Entwicklung und Bereithaltung der Kernwaffen so viel Geld aufgewendet wird. Wir erinnern an die Worte einer anderen Ansprache des Vatikans vor den Vereinten Nationen, daß diese Waffen "schon allein durch ihre Kosten die Armen töten, da sie zu deren Verhungern führen". Wir sprechen aus Liebe sowohl zu den Opfern als auch zu den Henkern, im festen Glauben daß das ganze Gesetz in dem einen Wort zusammengefaßt ist: "Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!" (Galater 5,14)

Aus Liebe erheben wir unsere Stimme im Chor mit Menschen auf der ganzen Welt und rufen dazu auf, die Abhängigkeit von der nuklearen Abschreckung zu beenden. Wir rufen die USA und alle anderen Kernwaffenstaaten auf, statt dessen einen Prozeß in Gang zu setzen, der zur vollständigen Abrüstung dieser moralisch inakzeptablen Waffen führt. Dabei folgen wir dem Aufruf von Papst Johannes Paul II, dessen ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen sich im Oktober 1997 wie folgt äußerte: "Dieses Komitee (das 1. Komitee der Vereinten Nationen) muß seine Bemühungen intensivieren, zu Verhandlungen über eine Nuklearwaffenkonvention aufzurufen. Die Kernwaffenstaaten, die sich solchen Verhandlungen verweigern, müssen verurteilt werden, da sie mit ihrem Festhalten an überholten Argumenten für die nukleare Abrüstung die leidenschaftlichen Anstrengungen der Menschheit sowie die Meinung der höchsten juristischen Autorität in der Welt ignorieren. Die Menschheit steht vor den schwerwiegendsten Konsequenzen, wenn die Welt von einem durch Kernwaffen repräsentierten Militarismus beherrscht wird anstatt dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen, für das der Internationale Gerichtshof einsteht.

Kernwaffen passen nicht zu dem Frieden, den wir für das 21. Jahrhundert suchen. Es gibt keine Rechtfertigung für sie. Sie sind zu verdammen. Der Nichtverbreitungsvertrag ist nur zu retten, wenn sich alle Beteiligten einmütig zur vollständigen Abschaffung der Kernwaffen verpflichten.
Dies ist eine moralische Herausforderung, eine juristische Herausforderung und eine politische Herausforderung. Dieser vielfältigen Herausforderung muß mit dem Einsatz unserer Menschlichkeit begegnet werden.

Wir sind uns darüber im klaren, daß unsere Botschaft auf Widerspruch treffen wird. Wir sind uns schmerzlich bewußt, daß viele unserer Politiker ernstlich glauben, daß der Besitz von Kernwaffen für unsere nationale Sicherheit entscheidend ist. Wir hingegen sind davon überzeugt, daß dies nicht der Fall ist. Stattdessen wird die Welt durch Kernwaffen unsicherer. Sie dienen anderen Ländern als Begründung für den Aufbau eines eigenen Kernwaffenarsenals und erhöhen somit die Gefahr, daß sie eines Tages auch eingesetzt werden.

Nicht nur sind Kernwaffen für die nationale Sicherheit nicht entscheidend, sondern wir glauben, daß sie ihrerseits zur nationalen Unsicherheit beitragen. Kein einzelnes Land kann sich wirklich sicher fühlen, solange nicht die gesamte Staatengemeinschaft sicher ist. Wir erinnern an die Warnung von Papst Johannes Paul II, daß "Gewalt in jeglicher Form keine Konflikte zwischen Menschen oder zwischen Nationen lösen kann, da Gewalt immer neue Gewalt erzeugt."

An diesem 15.Jahrestag unseres Hirtenbriefes "Die Herausforderung des Friedens ist die Zeit für konkrete Schritte zur nuklearen Abrüstung gekommen. Am Vorabend des dritten Jahrtausends kann die Welt sich von diesen schrecklichen Massenvernichtungswaffen und der damit einhergehenden ständigen Bedrohung befreien. Wir können das nicht länger hinauszögern. Nukleare Abschreckung als nationale Politik muß als moralisch verabscheuenswürdig verurteilt werden, da sie als Entschuldigung und Rechtfertigung für den andauernden Besitz und die Weiterentwicklung dieser entsetzlichen Waffen herhält. Wir drängen alle dazu, diese Herausforderung anzunehmen und jetzt alle Anstrengungen zur vollständigen Abschaffung der Kernwaffen zu unternehmen anstatt in alle Ewigkeit auf sie zu vertrauen.

Möge die Gnade und der Friede des wiederauferstandenen Jesus Christus mit uns allen sein."

Quelle: Pax Christi (Hrsg.): Atomwaffen abschaffen! Probleme des Friedens, Heft 3 / 1998. Übersetzung: Regina Hagen. Auf den Abdruckung von Fußnoten im Original wurde verzichtet.

Dokument 4

Kernaussagen aus dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur Atomwaffenproblematik

A.
Es gibt weder im Völkergewohnheitsrecht noch im Völkervertragsrecht eine spezifische Ermächtigung zur Androhung oder zum Einsatz von Atomwaffen. (Einstimmig)

B.
Weder im Völkergewohnheitsrecht noch im Völkervertragsrecht gibt es eine umfassende und weltweit geltende Rechtsnorm, die ausdrücklich die Androhung oder den Einsatz von Atomwaffen als solche verbietet. (Mit elf zu drei Richterstimmen)

C.
Ein Androhen oder ein Einsetzen von Atomwaffen, das gegen das Gewaltanwendungsverbot des Art. 2 Ziff. 4 der UN-Charta oder gegen die sich aus Art. 51 der UN-Charta ergebenden Anforderungen verstoßen würde, wäre völkerrechtswidrig. (Einstimmig)

D.
Ein Androhen des Einsatzes oder ein Einsetzen von Atomwaffen müßte mit den Anforderungen vereinbar sein, die sich aus dem für bewaffnete Konflikte geltenden Völkerrecht, insbesondere aus den Prinzipien und Regeln des sog. humanitären Kriegs-Völkerrechts und aus den Verpflichtungen aus abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen und anderen Übereinkünften ergeben, die speziell Atomwaffen betreffen. (Einstimmig)

E.
(1) Aus den oben (unter A. bis D.) erwähnten Anforderungen ergibt sich, daß die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen generell/grundsätzlich gegen diejenigen Regeln des Völkerrechts verstoßen würden, die für bewaffnete Konflikte gelten, insbesondere gegen die Prinzipien und Regeln des humanitären Kriegs-Völkerrechts.
(2) Allerdings kann der Gerichtshof angesichts der gegenwärtigen Lage des Völkerrechts und angesichts des ihm zur Verfügung stehenden Faktenmaterials nicht definitiv die Frage entscheiden, ob die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Selbstverteidigungssituation, in der die Existenz eines Staates auf dem Spiele stünde, rechtmäßig oder rechtswidrig wäre.
(Mit sieben zu sieben Richterstimmen, wobei die Stimme des Präsidenten den Ausschlag gab)

F.
Es besteht eine völkerrechtliche Verpflichtung, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen und zum Abschluß zu bringen, die zu nuklearer Abrüstung (Entwaffnung) in allen ihren Aspekten unter strikter und wirksamer internationaler Kontrolle führen. (Einstimmig)

Quelle: IALANA (Hg.): Atomwaffen vor dem Internationalen Gerichtshof. Dokumente Analysen - Hintergründe. Münster 1997.

Dokument 5
General a.D. Lee Butler: Sind Kernwaffen notwendig?

"Wir sind im Kalten Krieg dem atomaren Holocaust nur durch eine Mischung von Sachverstand, Glück und göttlicher Fügung entgangen, und ich befürchte, das letztere hatte den größten Anteil daran."

Ansprache des ehemaligen Oberbefehlshabers der Nuklearstreitkräfte der USA, General a.D. Lee Butler, bei einem Round-Table-Gespräch für das Canadian Network to Abolish Nuclear Weapons, 11. März 1999.
Ð Gekürzte Fassung Ð

Ich möchte zu Beginn gerne denjenigen unter Ihnen meine Anerkennung aussprechen, die schon so viele Jahre in diesem Weinberg arbeiten. Die meisten von Ihnen tun das wohl, weil sie intuitiv das begriffen haben, wozu wir, die doch eigentlich die Experten in diesem Geschäft sein sollten, Jahre brauchten: daß nämlich, genau besehen, Kernwaffen der Feind der Menschheit sind. Ja, sie sind eigentlich gar keine Waffen. Sie sind eine Art biologischer Zeitbomben, deren Wirkungen Zeit und Raum überschreiten und die Erde wie auch ihre Bewohner auf Generationen hinaus vergiften.

All denen von Ihnen, die in Nichtregierungsorganisationen mitarbeiten, möchte ich gleich zu Anfang sagen, daß ich das, was Sie all diese Jahre so unermüdlich getan haben, genau verfolge und Ermutigung daraus ziehe. Im gleichen Atemzug sage ich Ihnen aber auch, daß ich während fast meines ganzen Lebens, auf jeden Fall während meiner Jahre als Uniformträger, nicht ein einziges Mal von Nichtregierungsorganisationen gehört hatte - und jetzt bin ich wohl selbst eine!
(...)

Die Wahrheit zu erkennen, hat, zumindest bei mir, fast vierzig Jahre gedauert. Die Wahrheit des Atomzeitalters, wie ich es rückschauend verstehe. Ich habe dreißig Jahre gebraucht, um die Karriereleiter so weit hochzusteigen, daß ich die Verantwortung und vor allem auch den Zugang zu Informationen hatte und mit Handlungen und Operationen konfrontiert war, die mein Verständnis dessen prägten, worum es bei der Fähigkeit zur nuklearen Kriegführung überhaupt geht.

Ich bin zu der Überzeugung gelangt, daß vieles von dem, woran ich glaubte, entweder falsch, höchst vereinfacht, außerordentlich brüchig oder einfach moralisch untragbar war. Ich bin zu der Überzeugung gekommen, daß die Anhäufung des Kernwaffenarsenals in einem geradezu grotesken Ausmaß, wie wir das in den fünfzig Jahren des Kalten Krieges zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjetunion erlebten, ebenso sehr das Ergebnis von Furcht, Ignoranz und Gier, von Egoismus und Machtstreben, von Glücksspiel und Profitsucht war, wie die Folge der scheinbar so eleganten Abschreckungstheorien.

Ich möchte versuchen, Ihnen in aller Kürze ein Gefühl dafür zu vermitteln, was es bedeutet, Oberbefehlshaber der Nuklearstreitkräfte zu sein, Oberbefehlshaber der land- und seegestützten Raketen und Flugzeuge, die die Kernsprengköpfe über große Entfernungen zum Einsatzziel tragen. (...)
Es waren insgesamt etwa zehntausend strategische Kernsprengköpfe. Mir wurde viel mehr als zuvor, mehr selbst als in meiner Zeit als Kommandant von B 52-Bombereinheiten, bewußt, welches unglaubliche Risiko es bedeutet, mit diesen Waffen täglich auf die unterschiedlichste Weise umzugehen, sie zu warten und zu verlegen. Ich arbeitete mich durch die Geschichte der Unfälle des Atomzeitalters (...).
Raketen, die in ihren Silos explodierten und die Kernsprengköpfe aus den Silos herausschleuderten. B 52-Bomber, die mit Tankflugzeugen zusammenstießen und die Kernwaffen entlang der spanischen Küste und ins Meer verstreuten. Ein mit Kernwaffen beladener B 52-Bomber, der in North Carolina abstürzte, und bei der Untersuchung wurde festgestellt, daß beim Absturz an einer der Waffen sechs der sieben Sicherungsvorrichtungen, die eine Kernwaffenexplosion verhindern sollen, ausfielen. Es gibt Dutzende Beispiele für solche Unfälle. Mit Nuklearraketen bestückte U-Boote, auf denen sich schreckliche Unfälle ereigneten und die nun auf dem Meeresboden ruhen. (...)
In den 36 Monaten als oberster Kernwaffenberater des Präsidenten nahm ich jeden Monat an einer Übung teil, die unter dem Namen "Raketenbedrohungskonferenz" bekannt wurde. Buchstäblich ohne Ausnahme begann die Bedrohungskonferenz mit einem Szenario, das von einem Angriff auf die Vereinigten Staaten mit einem, mehreren, Dutzenden, dann Hunderten und schließlich Tausenden von Thermonuklearsprengköpfen ausging. War der Angriff ausgewertet und bewertet und standen angesichts der Situation genügend Informationen für eine Entscheidung zur Verfügung, blieben dem Präsidenten maximal zwölf Minuten, um eine Entscheidung zu treffen. Zwölf Minuten für eine Entscheidung, die zusammen mit der Entscheidung eines Menschen auf der anderen Seite der Erdkugel, der vielleicht einen solchen Angriff angeordnet hatte Ð nicht nur das Überleben der Kriegsgegner aufs Spiel setzte, sondern das Schicksal der gesamten Menschheit mit der Aussicht, daß innerhalb weniger Stunden etwa 2o.ooo Thermonuklearwaffen explodierten. Traurig zu sagen, daß die abgeklärten Praktiker der nuklearen Kunst nie die umfassenden Folgen eines solchen Angriffs verstanden - und das tun sie bis heute nicht.

Ich habe das alles nicht begriffen, bis ich mich in meinen dritten Verantwortungsbereich eingearbeitet hatte, und das war die nukleare Kriegsplanung der Vereinigten Staaten.

Das galt selbst noch im Januar 1991, nachdem der Kalte Krieg bereits für beendet erklärt und im Dezember 1990 der Vertrag über die Begrenzung der konventionellen Streitkräfte in Europa unterzeichnet worden war. Da ging ich am ersten Tag nach meinem Dienstantritt die Treppe hinunter, um im Allerheiligsten meines Hauptquartiers die Kriegsplaner kennenzulernen. Zum ersten Mal nach dreißig Jahren Dienst hatte ich ungehinderten Zugang zum Kriegsplan. Obwohl ich eine ungefähre Vorstellung hatte, worum es da ging, war ich doch fassungslos. Der Plan definierte 12.500 Ziele in den Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes, die von ca. 10.000 Kernwaffen angegriffen werden sollten, im schlimmsten Fall Ð und davon gingen wir immer aus Ð alle gleichzeitig. Ich setzte mir in den Kopf, jedes einzelne dieser Ziele etwas genauer zu untersuchen. (...)

Als ich mit dieser Fleißarbeit fertig war, verstand ich endlich die wahre Bedeutung von MAD, von Mutual Assured Destruction (gesicherte gegenseitige Zerstörung; engl. mad = verrückt; d.Ü.) Außer vermutlich dem sowjetischen Atomkriegsplan war dies mit Abstand das absurdeste und verantwortungsloseste Dokument, das ich in meinem Leben je zu Gesicht bekommen hatte. Im Verlauf meiner Untersuchung wurde ich so wütend, daß ich meine Vorgesetzten in Washington von meinen Sorgen in Kenntnis setzte. Um eine lange Geschichte abzukürzen: Am Ende einer drei Jahrzehnte dauernden Reise verstand ich endlich die Wahrheit, die mich jetzt als Sonderling erscheinen läßt. Sie lautet, wir sind im Kalten Krieg dem atomaren Holocaust nur durch eine Mischung von Sachverstand, Glück und göttlicher Fügung entgangen, und ich befürchte, das letztere hatte den größten Anteil daran.

Die rettende Gnade bestand darin, daß der Kalte Krieg tatsächlich damals gerade zu Ende ging. Ich stand daher vor einer Entscheidung, die für mich persönlich von großer Tragweite war. Jetzt, da ich den Umfang unseres eigenen Kernwaffenpotentials richtig einschätzen konnte und auch, welche Folgen das Zusammenspiel in der unheiligen Allianz mit dem sowjetischen Gegenpart hatte - was sollte ich jetzt tun? Auf meinem Schreibtisch lagen Modernisierungsprogramme für neue strategische Kernwaffen im Wert von 40 Milliarden US-Dollar, die nur auf meine Unterschrift warteten. (...) Ich kam zu dem einfachen Schluß, daß gerade ich die Pflicht hatte, den Anfang vom Ende des nuklearen Zeitalters mit einzuleiten. Die Menschheit, die bis dahin von einem nuklearen Holocaust verschont geblieben war, mußte die nukleare Leiter so schnell wie möglich wieder hinuntersteigen, mußte die Lehren aus der nuklearen Dimension des Kalten Krieges ziehen, so daß andere diesen Weg nie wieder beschreiten würden.

Die Quintessenz des Ganzen war, daß ich kein einziges dieser 40-Milliarden-Dollar-Kernwaffenprogramme unterstützte und daß sie alle abgesagt wurden. Ich drängte auf die beschleunigte Unterzeichnung des START-I-Abkommens und darauf, die Minuteman-2-Raketen schneller außer Dienst zu stellen. Ich sprach die Empfehlung aus, zum ersten Mal seit dreißig Jahren Bomber aus der Alarmbereitschaft zu nehmen. Der Präsident genehmigte alle meine Vorschläge, und am 25. September 1991 saß ich in meinem Befehlszentrum und gab meinen Bombertruppen mit dem roten Telephon die Anordnung, die Einsatzbereitschaft aufzuheben. Ich setzte 24 meiner 36 Basen auf die Schließungsliste. Ich reduzierte die Anzahl der Ziele im nuklearen Kriegsplan um 75%, und schließlich empfahl ich die Auflösung des strategischen Luftkommandos. Auch dieser Empfehlung stimmte der Präsident zu. Ich holte die Fahne dieses Kommandos am 1. Juni 1992 ein.

Sie können sich vermutlich vorstellen, daß ich vor genau fünf Jahren mit großer Erleichterung und Dankbarkeit in Pension ging. Erleichterung darüber, daß die akutesten Gefahren des Kalten Krieges beseitigt wurden, und Dankbarkeit dafür, daß ich eine kleine Rolle dabei spielen durfte. Sie können sich dann auch meine wachsende Besorgnis, meine Bestürzung und schließlich mein Entsetzen vorstellen, als innerhalb relativ kurzer Zeit dieser außerordentliche Impuls, diese einmalige Gelegenheit an Schwung verlor, als das begann, was ich die schleichende Neubegründung der Kernwaffen nenne, als die Bürokratie sich wieder durchsetzte. Die Franzosen nahmen die Atomtests wieder auf. Der START-II-Vertrag wurde zunächst drei Jahre lang im US-Senat blockiert und jetzt schon wieder drei Jahre lang in der russischen Duma. Das kostbare "Fenster der Gelegenheit" begann sich zu schließen, und jetzt finden wir uns in der kaum vorstellbaren Situation wieder, daß die Kernwaffenpolitik der Vereinigten Staaten fast identisch ist mit der von 1984 unter Ronald Reagan; daß unsere Streitkräfte mit ihrer ständigen Einsatzbereitschaft effektiv dieselben sind wie auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges.

Selbst wenn START II ratifiziert wird, spielt das kaum eine Rolle. Die Zahl 3.000-3.500 Sprengköpfe ist ohne Bedeutung. Die ehemalige Sowjetunion, das heutige Rußland Ð eine Nation in äußerst gefährlichem Zustand - kann kaum ein Drittel dieser Zahl einsatzbereit halten, und selbst dazu muß es einen Großteil der immer spärlicher vorhandenen Mittel einsetzen. Die NATO hat ihre Grenzen ausgedehnt, und Moskau wurde davon in Kenntnis gesetzt, daß die Vereinigten Staaten in Erwägung ziehen, den ABM-Vertrag (Raketenabwehrvertrag, d. †.) aufzuheben und eine begrenzte nationale Raketenabwehr aufzubauen.

Was für eine unerwartete Wendung. Ich hätte mir diese Entwicklung vor fünf Jahren nie und nimmer vorstellen können, Das ist eine Anklage! Die führenden Politiker der Kernwaffenstaaten laufen heute Gefahr, von künftigen Historikern als ihres Zeitalters unwürdig beurteilt zu werden, weil sie die Chancen, die unter großen Opfern und Kosten eröffnet wurden, nicht genutzt haben, weil sie das nukleare Wettrüsten auf der Erde wieder in Gang gesetzt haben, weil sie die Menschheit dazu verdammen, unter dem ständigen Damoklesschwert der Angst zu leben.

Das ist kein der Menschheit würdiges Erbe. Das ist nicht die Welt, die ich meinen Kindern und Enkeln hinterlassen will. Das ist einfach untragbar. Das ist jenseits jeder Moral, und ich will für Sie ein Zitat wiederholen. (...) Es stammt von einem meiner Helden, einem meiner Berufshelden, von General Omar Bradley, der im Zweiten Weltkrieg eine führende Position innehatte und Zeuge der Folgen von Hiroshima und Nagasaki wurde. Er sagte anläßlich seiner Pensionierung: "Wir leben im Zeitalter der nuklearen Riesen und der ethischen Zwerge, in einer Welt, die Brillanz ohne Weisheit, Macht ohne Gewissen erreicht hat. Wir haben die Geheimnisse des Atoms entschleiert und die Lehren der Bergpredigt vergessen. Wir wissen mehr über den Krieg als über den Frieden und mehr über das Sterben als über das Leben."

Wir haben eine unschätzbare Chance, die Meßlatte für ein anständiges, zivilisiertes Verhalten höher zu hängen, die Reichweite des Rechts auszudehnen und zu lernen, auf diesem Planeten mit Respekt füreinander und in Würde zu leben. Diese Chance dürfen wir nicht verschenken.
Übersetzung: Regina Hagen