Presseerklärung vom 27. November 2003

Koalitionsfraktionen einigen sich auf Parlamentsbeteiligungsgesetz

Zur Vorlage eines gemeinsamen Entwurfes für ein Parlamentsbeteiligungsgesetz der SPD-Bundestagsfraktion und der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen erklären Gernot Erler, Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, und Volker Beck, 1.Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Nach intensiven Beratungen haben sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf einen gemeinsamen Entwurf für ein Parlamentsbeteiligungsgesetz verständigt. Die Koalitionsfraktionen halten an dem von der Verfassung vorgeschriebenen Parlamentsvorbehalt fest, wollen aber mit dem Gesetz Rechtssicherheit auch im Detail schaffen und Verfahren dort, wo es geboten scheint, vereinfachen.

Das Gesetz präzisiert und stärkt die Rechte des Parlamentes. Bei Einsätzen von geringer Bedeutung oder bei der bloßen Verlängerung von bereits vom Bundestag gebilligten Einsätzen schafft es mehr Flexibilität und Vereinfachungen im Verfahren. Damit trägt der Entwurf auch den veränderten politischen Rahmenbedingungen Rechnung, unter denen die Bundeswehr heute mehr und mehr zum Einsatz kommt.

Umfassende Informations- und Unterrichtungspflichten seitens der Bundesregierung werden im Gesetz explizit festgeschrieben und gewährleisten auch da, wo es Vereinfachungen im parlamentarischen Verfahren geben soll, die notwendige Beteiligung des Parlamentes.

Mit diesem Gesetzentwurf beabsichtigen die Koalitionsfraktionen zügig in Gespräche mit der Opposition einzutreten. Ziel ist eine möglichst breite parlamentarische Zustimmung für das Gesetz.