SPD: Keine Ausnahmeregelung bei Panzerlieferung in Türkei

Zu den Berichten der "Süddeutschen Zeitung" über türkische Wünsche nach einer "Exportgarantie" für den Panzer Leopard-2 erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gernot Erler:

Wenn die Meldungen stimmen, dass Ankara von Deutschland eine vorab ausgestellte "Export-Garantie" für eine umfangreiche Panzerlieferung verlangt, dann kann die deutsche Antwort nur lauten: Nach den in Deutschland geltenden Regeln kann es solche vorab erteilten und womöglich zeitlich nicht begrenzten Garantie-Erklärungen nicht geben. Über jede Lieferung von Kriegswaffen aus der Bundesrepublik wird im Einzelfall entschieden auf der Basis des "Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen" (KWKG) und das "Außenwirtschaftsgesetz" (AWG) sowie der "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern", die seit dem 19.1.2000 in revidierter Form gültig sind. Auch Lieferanfragen für Kriegswaffen, die in NATO-Länder gehen, unterliegen diesem Verfahren. Eine Ausnahme dazu kann es nicht geben, weder für die Türkei noch für ein anderes Land.