BVG-Urteil ist zu begrüßen

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage, ob der Deutsche Bundestag dem neuen NATO-Konzept hätte zustimmen müssen, erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Gernot Erler:

Die PDS ist mit ihrem Versuch gescheitert, das Bundesverfassungsgericht für ihre durchsichtigen politischen Ziele zu instrumentalisieren. Vordergründig ging es der PDS um die Rechte des Deutschen Bundestages. In Wahrheit ging es ihr jedoch darum, die von der NATO auf ihrem Frühjahrsgipfel 1999 beschlossene Änderung ihres Strategischen Konzeptes nachträglich zu durchkreuzen. Darauf ist das BVG nicht eingegangen.

Das neue Konzept sieht vor, dass die NATO auch außerhalb des Bündnisgebietes in Krisen eingreifen darf, um somit zu wirksamer Konfliktverhütung beizutragen und aktive Krisenbewältigung zu betreiben.

Die erfolgreich durchgeführte Mission "Essential Harvest" in Mazedonien, die maßgeblich zu einer Konfliktdeeskalation in der Region beigetragen hat, sowie die darauffolgende Mission "Task Force Fox", die zurzeit unter deutscher Führung in Mazedonien läuft, sind Beispiele für die sinnvolle Änderung des NATO-Konzeptes. Hier hat die NATO gemeinsam mit anderen internationalen Akteuren wie EU, UN und OSZE erfolgreiche Konfliktprävention betrieben.

Nach dem Willen der PDS hätten diese Missionen niemals stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass der Bürgerkrieg in Mazedonien vermutlich weiter eskaliert wäre und die internationale Gemeinschaft zu einem weitaus härteren Eingreifen gezwungen hätte.

Der Bundestag wird sich auch weiterhin seiner außen- und sicherheitspolitischen Verantwortung stellen. Das BVG-Urteil schiebt jedoch jenen Kräften einen Riegel vor, die die weitgehenden Rechte des Bundestages instrumentalisieren wollen, um ihre parteipolitischen Ziele zu verwirklichen, die sie auf anderem Wege nicht durchsetzen können. Daher ist dieses Urteil einhellig zu begrüßen.

22. November 2001