Karlsruher Entscheidung schafft Klarheit

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das den juristischen Vorstoß des Landgerichts Potsdam zur Abschaffung der Wehrpflicht als unzulässig zurückgewiesen hat, erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Gernot Erler und der sicherheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Peter Zumkley:

Der Versuch von Gegnern der allgemeinen Wehrpflicht, diese auf juristischem Wege auszuhebeln, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem einstimmigen Urteil deutlich gemacht, dass die Wahl zwischen Wehrpflicht oder Berufsarmee Sache des Gesetzgebers ist. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Auch der von Kritikern der Wehrpflicht immer wieder erbrachte Hinweis, die heutige sicherheitspolitische Lage Deutschlands erübrige eine Wehrpflicht, wurde von den Karlsruher Richtern als unzureichend zurückgewiesen. Zu Recht stellt das BVG fest, dass der Gesetzgeber neben verteidigungspolitischen Gesichtspunkten auch allgemeinpolitische, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Gründe zu bewerten und gegeneinander abzuwägen hat. Auch bestehende Bündnisverpflichtungen spielen in diesem Zusammenhang eine nicht unerhebliche Rolle. Die unter der rot-grünen Bundesregierung eingeleitete Bundeswehrreform, die ausdrücklich an der Wehrpflicht festhält, kann nun ungehindert fortgesetzt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Diskussion über die Wehrpflicht nie zu einem Tabu erhoben. Die Wehrpflicht muss sich immer wieder neu legitimieren. Aber auch die Kritiker müssen anerkennen, dass sich die Wehrpflicht seit Bestehen der Bundeswehr bewährt hat.

Die Bundeswehr ist heute fest in unserer Gesellschaft verankert. Sie genießt hohes Ansehen und leistet hervorragende Arbeit. Diese Errungenschaften leichtfertig aufs Spiel zu setzen, wäre unverantwortlich. Insofern ist es unverständlich, dass die FDP, die mit ihren Anbiederungsversuchen bei den Gegnern der Wehrpflicht durch die Entscheidung aus Karlsruhe in die Schranken gewiesen wurde, ihre Forderung nach Aussetzung der Wehrpflicht erneuert hat. Es würde der FDP gut zu Gesicht stehen, erst einmal in Ruhe die Begründung der Karlsruher Richter zu studieren, bevor man sich wieder mit flotten Sprüchen an die Öffentlichkeit wendet.

10. April 2002