Zynischer Umgang der Bundesregierung mit Rüstungsexportrichtlinien

Zu einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hinsichtlich des Verdachts des Weiterverkaufs von G-36 Sturmgewehren durch Saudi-Arabien erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Gernot Erler:

Der Umgang der Bundesregierung mit den strengen deutschen Rüstungsexportrichtlinien wird immer fahrlässiger und haarsträubender. Offenbar ignoriert die Bundesregierung ernstzunehmende Hinweise, dass in Lizenz produzierte G-36 Sturmgewehre der Firma Heckler & Koch von saudi-arabischer Seite auf internationalen Waffenmessen und im Internet zum Verkauf angeboten werden. Das ARD-Magazin „Kontraste" hatte kürzlich darüber berichtet.

Auf die Frage, wie sie auf diese offensichtliche Verletzung der sogenannten Endverbleibsklausel, nach der importierte oder in Lizenz produzierte Waffen nicht an Dritte weiterverkauft werden dürfen, zu reagieren gedenke, antwortet die Bundesregierung nun, dass „in der bloßen Präsentation der Güter im Internet oder auf einer Messe (...) insbesondere noch kein Angebot zu sehen (sei), die G-36 Sturmgewehre ohne die Zustimmung der Bundesregierung an Dritte zu liefern".

Es bedarf schon einer gehörigen Portion Zynismus, wenn man den Zusammenhang zwischen Präsentation und damit Verkaufsangebot und Verkaufsabsichten leugnet. Zu welchem Zweck sollen denn sonst die Waffen „präsentiert" werden? Dazu schweigt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen und gegenüber Saudi-Arabien auf die Einhaltung der Endverbleibsklausel zu bestehen. Ein Verstoß gegen diese verbindliche Regel kann nicht hingenommen werden. Die Bundesregierung kann nicht weiter einfach die Augen verschließen, wenn solche Regelverstöße in der Öffentlichkeit vorbereitet oder gar vollzogen werden.

08. September 2011