Besuch auf Einladung von Gernot Erler

Besuchergruppen von mind. 10 Teilnehmer aus dem Wahlkreis können von Gernot Erler zu einem Informationsbesuch oder zu einem Plenarbesuch mit begrenzter Teilnehmerzahl eingeladen werden. Dabei werden Schulklassen von allgemein- und berufsbildenden Schulen vorrangig berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass die Nachfrage nach diesen geförderten Angeboten in der Regel wesentlich größer ist als die maximalen Kapazitäten (das Kontingent für jedes Bundestagsmitglied beträgt jährlich 100 Personen für einen Informationsbesuch und 100 Personen für den Besuch von Plenarsitzungen). Die Plätze für das Jahr 2013 sind bereits ausgebucht, wir sind aber trotzdem bei der Organisation eines Besuchs im Deutschen Bundestag gerne behilflich.

Informationsbesuch: 45-minütiger Vortrag mit Erläuterungen zu Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Parlaments sowie zur Geschichte und Architektur des Reichstagsgebäudes; Gespräch mit der/dem einladenden Abgeordneten; Imbiss; Gruppenfoto; individueller Kuppelbesuch bei Interesse im Anschluss möglich.

Plenarbesuch: ca. 1-stündiger Besuch einer Plenarsitzung; Gespräch mit der/dem einladenden Abgeordneten; Imbiss; Gruppenfoto; individueller Kuppelbesuch bei Interesse im Anschluss möglich.

Weitere Informationen können Sie gerne direkt im Bundestagsbüro von Gernot Erler (gernot.erler@bundestag.de) erfragen. Zur erleichterten Absprache steht Ihnen zudem das Formblatt Besuchergruppen zur Verfügung. Spezielle Informationen zur Anreise als Schulklasse/Jugendgruppe mit der Deutschen Bahn erhalten Sie hier . Zur Organisation Ihres Berlinaufenthalts kann ein Blick auf die Webseite von INBERLINREISEN hilfreich sein.

Für den Besuch in Berlin kann Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Diese unterliegen den folgenden Bestimmungen:

„Bei Bahnfahrten werden die tatsächlichen Fahrtkosten bis zur Höhe des preisgünstigsten DB-Gruppenspartarifs 2. Kl., einschließlich Reser­vierungs­entgelt erstattet, jedoch nicht Aufpreise für Sprinter­verbindungen, Nachtzü­ge/­Liege- und Bettplatzreservierungen, Umbuchungs- und Stornoentgelte sowie Entgelte für den ÖPNV. Der Gruppenfahrschein ist dem Besucherdienst am Besuchstag vorzulegen.

Bei Fahrten mit dem Bus werden pro Person und gefahrenem Kilometer 4 Cent auf Grundlage der bahnamtlichen Kilometer und kürzesten Entfernung erstattet. Behindertengruppen, die den Deutschen Bundestag im Rahmen des Behindertenkontingents besuchen, erhalten 5 Cent pro Person. Behinder­tengruppen, die unter anderem für den Transport von Rollstühlen auf einen Spezialbus angewiesen sind, erhalten pro Person 6 Cent erstattet."